Full text : Der Weg der Reparation

beschloß das Komitee gegen die Stimme des französischen Mitgliedes,
 durch seinen Vorsitzenden die Reparationskommission
darüber zu befragen, ob das Komitee bei seinen Arbeiten die
vertragliche Reparationsschuld Deutschlands als unabänderlich
ansehen müsse oder ob es die Freiheit habe, die Möglichkeit
anderer Lösungen zu prüfen, Damit war der Konflikt zwischen der
französischen Regierung und der Mehrheit des Komitees gegeben.
Die Gefahr lag nahe, daß an dieser Klippe die Aufgabe des
Komitees scheitern würde, Ich versuchte vergebens, das Komitee
davon zu überzeugen, daß die Anfrage nicht erforderlich sei, weil
das Komitee ja nur seine sachverständige Meinung darüber abzugeben
 habe, unter welchen Bedingungen eine Anleihe möglich
erscheine, Die Reparationsvorschriften des Vertrages von Versailles
 seien so unbestimmt und die Reparationskommission habe
so weitgehende Vollmachten in der Handhabung der Zahlungsbedingungen,
 daß eine Aenderung des Vertrages von Versailles
gar nicht in Frage zu kommen brauche, selbst wenn das Komitee
zu der Ansicht gelangen sollte, daß für die Zwecke einer Anleihe
die laufenden Zahlungen Deutschlands ermäßigt oder hinausgeschoben
 werden müßten, Meine Vorstellungen machten Eindruck,
aber die Mehrheit des Komitees bestand darauf, volle Klarheit
über ihre von dem französischen Mitglied angezweifelten Befugnisse
 zu erhalten. Am Tage darauf — am 2, Juni 1922 — gab
Poincare in der französischen Kammer folgende Erklärung ab:
„Selbst vor der Reparationskommission — oder daneben her —
sehe ich zur jetzigen Stunde die gefährlichsten Machenschaften
gegen uns im Gange, um die internationale Anleihe von einer
neuen Minderung unserer Forderung abhängig zu machen. Heute
morgen noch habe ich krait meiner Verantwortung als Haupt der
Regierung die Französische Vertretung in der Reparationskommission
 wissen lassen, daß sie das nicht annehmen dürfe.“
So kam der Streit in die Oeffentlichkeit, Am 7, Juni beschloß
die Reparationskommission mit Stimmenmehrheit gegen den französischen
 Vertreter, daß das Anleihekomitee bei seinen Arbeiten
vollkommen frei sei, alle möglichen Bedingungen für die Ausgabe
deutscher auswärtiger Anleihen zu studieren, Jede Anregung des
171

Af
            
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