In letzter Stunde sprang Belgien mit einem Vermittlungsvor-
schlag ein. Da es kraft seiner Priorität die restlichen deutschen
Zahlungen für 1922 allein zu empfangen hatte, so erklärte es sich
bereit, an Stelle baren Geldes sechsmonatige deutsche Schatz-
wechsel anzunehmen, die von der Reichsbank zu garantieren seien,
Daraufhin faßte die Reparationskommission am 31, August folgen-
den Beschluß:
„Mit Rücksicht auf die Zerrüttung des deutschen Kredits und
der deutschen Währung wird die Entscheidung über den Mora-
toriumsantrag noch ausgesetzt, bis die Reparationskommission ihre
Pläne für eine radikale Umgestaltung der deutschen öffentlichen
Finanzen, für eine dazu etwa nötige Ermäßigung der Reparalions-
last sowie für die Ausgabe von auswärtigen und inneren Anleihen
zwecks Besserung der deutschen Finanzlage. ausgearbeitet hat.
In der Zwischenzeit ist die Reparationskommission bereit, sechs-
monatige in Gold zahlbare Reichsschatzwechsel für die bis Ende
1922 zu leistenden Zahlungen anzunehmen, Die Garantien für
die Schatzwechsel sind zwischen der deutschen Regierung und
den zum Empfang der Zahlungen berechtigten Regierungen zu
vereinbaren,“
Die beiden belgischen Delegierten Delacroix und Bemelmans
führten am 9, September 1922 eine entsprechende Verständigung
in Berlin herbei, Die Reichsbank garantierte die sechsmonatigen
Schatzwechsel der deutschen Regierung für die Reparations-
zahlungen vom 15, August bis 15, Dezember 1922, im ganzen für
270 Millionen Goldmark,
Das war der Ausgang der langwierigen Verhandlungen des
Sommers 1922 über das Moratorium, Deutschland sah sich nun-
mehr von weiteren Barzahlungen für den Rest des Jahres befreit,
Aber diese Zahlungen waren nur aufgeschoben, Sie mußten bei
Fälligkeit der Schatzwechsel vom 15. Februar bis zum 15, Juni
1923 geleistet werden, vermehrten also die deutsche Schuldenlast
für das nächste Jahr, Ueber die Regelung der Reparation nach
dem 1. Januar 1923 war noch gar nichts beschlossen, Es blieben
bis zum Schluß des Jahres nur noch vier Monate übrig, in denen
diese Lebensfrage geregelt werden mußte, wenn anders die augen-
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