Full text: Der Weg der Reparation

In letzter Stunde sprang Belgien mit einem Vermittlungsvor- 
schlag ein. Da es kraft seiner Priorität die restlichen deutschen 
Zahlungen für 1922 allein zu empfangen hatte, so erklärte es sich 
bereit, an Stelle baren Geldes sechsmonatige deutsche Schatz- 
wechsel anzunehmen, die von der Reichsbank zu garantieren seien, 
Daraufhin faßte die Reparationskommission am 31, August folgen- 
den Beschluß: 
„Mit Rücksicht auf die Zerrüttung des deutschen Kredits und 
der deutschen Währung wird die Entscheidung über den Mora- 
toriumsantrag noch ausgesetzt, bis die Reparationskommission ihre 
Pläne für eine radikale Umgestaltung der deutschen öffentlichen 
Finanzen, für eine dazu etwa nötige Ermäßigung der Reparalions- 
last sowie für die Ausgabe von auswärtigen und inneren Anleihen 
zwecks Besserung der deutschen Finanzlage. ausgearbeitet hat. 
In der Zwischenzeit ist die Reparationskommission bereit, sechs- 
monatige in Gold zahlbare Reichsschatzwechsel für die bis Ende 
1922 zu leistenden Zahlungen anzunehmen, Die Garantien für 
die Schatzwechsel sind zwischen der deutschen Regierung und 
den zum Empfang der Zahlungen berechtigten Regierungen zu 
vereinbaren,“ 
Die beiden belgischen Delegierten Delacroix und Bemelmans 
führten am 9, September 1922 eine entsprechende Verständigung 
in Berlin herbei, Die Reichsbank garantierte die sechsmonatigen 
Schatzwechsel der deutschen Regierung für die Reparations- 
zahlungen vom 15, August bis 15, Dezember 1922, im ganzen für 
270 Millionen Goldmark, 
Das war der Ausgang der langwierigen Verhandlungen des 
Sommers 1922 über das Moratorium, Deutschland sah sich nun- 
mehr von weiteren Barzahlungen für den Rest des Jahres befreit, 
Aber diese Zahlungen waren nur aufgeschoben, Sie mußten bei 
Fälligkeit der Schatzwechsel vom 15. Februar bis zum 15, Juni 
1923 geleistet werden, vermehrten also die deutsche Schuldenlast 
für das nächste Jahr, Ueber die Regelung der Reparation nach 
dem 1. Januar 1923 war noch gar nichts beschlossen, Es blieben 
bis zum Schluß des Jahres nur noch vier Monate übrig, in denen 
diese Lebensfrage geregelt werden mußte, wenn anders die augen- 
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