Full text: Der Weg der Reparation

ZWANZIGSTES KAPITEL 
DIE NEBENLEISTUNGEN 
AUS DEM VERTRAGE VON VERSAILLES 
Während die deutsche Regierung mit der Reparationskom- 
mission über den Aufschub der Barzahlungen aus dem Londoner 
Zahlungsplan verhandelte, suchte sie von den alliierten Regie- 
rungen auf diplomatischem Wege eine Milderung der vertrag- 
lichen Leistungen zu erreichen, die außer der Reparation laufend 
zu entrichten waren, 
Wir haben von diesen Nebenleistungen schon im zweiten 
Kapitel gesprochen und müssen noch ein Wort darüber sagen, 
wie sie bis zum Abschluß des Moratoriums im Sommer 1922 be- 
handelt worden sind, 
Bei ihren Beschwerden über die Nebenlasten konnte die deutsche 
Regierung bis zu einem gewissen Grade auf das Verständnis und 
die Unterstützung der Reparationskommission rechnen, Denn was 
Deutschland darauf abzahlte, ging nur an einzelne Alliierte und 
benachteiligte alle anderen, die nichts davon bekamen, 
Das galt vor allem von den Besatzungskosten. Sie wurden, 
wie wir wissen, gemäß dem Beschluß der Reparationskommission 
vom 21, März 1922 auf die Sachleistungen des Jahres 1922 an- 
gerechnet, so daß Deutschland keine besonderen Zahlungen dafür 
zu leisten hatte, Aber Verpflegungs- und Futtermittel für die 
Besatzungstruppen mußten weiter geliefert werden; dazu kamen 
die Requisitionen und die Kosten für militärische Anlagen und 
Bauten und für die Unterbringung der Truppen sowie die Kosten 
der Rheinlandkommission, 
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