ZWANZIGSTES KAPITEL
DIE NEBENLEISTUNGEN
AUS DEM VERTRAGE VON VERSAILLES
Während die deutsche Regierung mit der Reparationskom-
mission über den Aufschub der Barzahlungen aus dem Londoner
Zahlungsplan verhandelte, suchte sie von den alliierten Regie-
rungen auf diplomatischem Wege eine Milderung der vertrag-
lichen Leistungen zu erreichen, die außer der Reparation laufend
zu entrichten waren,
Wir haben von diesen Nebenleistungen schon im zweiten
Kapitel gesprochen und müssen noch ein Wort darüber sagen,
wie sie bis zum Abschluß des Moratoriums im Sommer 1922 be-
handelt worden sind,
Bei ihren Beschwerden über die Nebenlasten konnte die deutsche
Regierung bis zu einem gewissen Grade auf das Verständnis und
die Unterstützung der Reparationskommission rechnen, Denn was
Deutschland darauf abzahlte, ging nur an einzelne Alliierte und
benachteiligte alle anderen, die nichts davon bekamen,
Das galt vor allem von den Besatzungskosten. Sie wurden,
wie wir wissen, gemäß dem Beschluß der Reparationskommission
vom 21, März 1922 auf die Sachleistungen des Jahres 1922 an-
gerechnet, so daß Deutschland keine besonderen Zahlungen dafür
zu leisten hatte, Aber Verpflegungs- und Futtermittel für die
Besatzungstruppen mußten weiter geliefert werden; dazu kamen
die Requisitionen und die Kosten für militärische Anlagen und
Bauten und für die Unterbringung der Truppen sowie die Kosten
der Rheinlandkommission,
185