Full text: Der Weg der Reparation

übergab die deutsche Regierung‘ der Reparationskommission 
folgenden Plan: 
„Eine wirksame und dauernde Stabilisierung der Mark ist erst 
möglich, wenn die Reparationsfrage entsprechend der Leistungs- 
fähigkeit Deutschlands endgültig geregelt ist. Darauf kann jedoch 
nicht gewartet werden, weil die Lösung des Reparationsproblems 
bei aller Beschleunigung zu viel Zeit beansprucht. Jeder Zeit- 
verlust bedeutet eine neue Verschlechterung der Mark und macht 
die Finanzreform immer schwieriger. Es müssen deshalb schon 
jetzt unverzüglich alle Schritte unternommen werden, die geeignet 
erscheinen, der weiteren Zerrüttung der Mark Einhalt zu tun.“ 
- Zur Stützung der Mark ist das Zusammenwirken Deutsch- 
lands mit der Kapitalkraft des Auslandes nötig. Deshalb soll 
unter Mitarbeit der Reichsbank ein internationales Syndikat zur 
Beschaffung eines Bankkredits von mindestens 500 Millionen 
Goldmark für die deutsche Regierung gebildet werden,” 
„Da die Erörterungen über das Zustandekommen eines solchen 
Bankkredits und über die Bedingungen hierfür Verhältnisse be- 
rühren,. die zur Zuständigkeit der Reparationskommission ge- 
hören, so möchte die deutsche Regierung zunächst davon ab- 
sehen, einen bestimmten Antrag zu stellen, Sie glaubt, daß ge- 
eignete Vorschläge am besten durch eine gemeinsame Beratung 
von internationalen Finanzmännern vorbereitet werden können, 
und schlägt daher vor, daß die Reparationskommission ohne 
Verzug ein solches Komitee einberuft, um die. Frage zu prüfen, 
ob und unter welchen Bedingungen die Gewährung von inter- 
nationalen Bankkrediten zum Zwecke der Festigung des Mark- 
kurses möglich erscheint. Wenn durch einen derartigen Bank- 
kredit die Vorbedingungen für eine wirksame Stützung der Mark 
gegeben sind, ist Deutschland entschlossen: 
a) seinen Haushalt im Gleichgewicht zu halten, 
b) eine Besserung der Handels- und Zahlungsbilanz durch 
wirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere durch Steigerung 
der Produktion, herbeizuführen, 
c) die schwebende Schuld einzudämmen, 
d) innere Anleihen aufzunehmen.” 
Bergmann, Der Weg der Reparation 13 
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