Full text: Der Weg der Reparation

zur Beteiligung an der Reparationsanleihe zu veranlassen. Der 
Erlös der äußeren Anleihe sollte der Reparation in voller Höhe 
zugute kommen, Von dem Erlöse der inneren Anleihe sollte die 
Hälfte an die Reparationskommission abgeführt werden, während 
die andere Hälfte bis zur Höhe von anderthalb Milliarden Gold- 
mark Deutschlands eigenen Bedürfnissen, insbesondere der Ord- 
nung der Währung und dem Ausgleich des Reichshaushalts dienen, 
mit einem etwaigen Mehrertrag aber ebenfalls der Reparation zu- 
fließen sollte, Gleichzeitig mit der Ausgabe der inneren Anleihe 
wollte die deutsche Regierung der Reparationskommission drei 
Milliarden deutsche Goldschatzanweisungen zur freien Verfügung 
übergeben, Diese sollten durch die deutschen Zolleinnahmen sicher- 
gestellt werden und das Vorrecht vor allen anderen Zahlungs- 
verpflichtungen aus dem Vertrag von Versailles erhalten. 
Dafür beantragte die deutsche Regierung Befreiung von allen 
Barzahlungen für zwei Jahre sowie von Sachlieferungen, die 
nicht aus dem deutschen Haushalt bestritten werden könnten, Für 
jede Milliarde Goldmark, welche die Reparationskommission aus 
dem Erlös der inneren Goldanleihe erhalten würde, sollte Deutsch- 
land für ein weiteres Jahr von Barzahlungen frei sein, Die Regelung 
war für höchstens fünf Jahre gedacht. 
Das Angebot von Dr. Cuno wurde von Bonar Law in der 
Konferenz der Premierminister verlesen, Wie nicht anders zu er- 
warten war, beantragte Poincare sofort die Zurückweisung des 
deutschen Vorschlags ohne jede Diskussion, da er völlig unan- 
nehmbar sei. Dabei blieb es denn auch, Bonar Law teilte Dr. Cuno 
am 10, Dezember 1922 mit, daß sein Angebot bei der gegen- 
wärtigen Lage nicht als befriedigend angesehen werden könne, 
Wieder einmal hatte der Starrsinn Poincares jede vernünftige 
Besprechung des deutschen Vorschlags von vornherein vereitelt, 
Dabei wäre dieser einer ernsthaften Behandlung wohl wert ge- 
wesen, Das wurde mir damals in London von englischen und 
belgischen Mitgliedern der Reparationskommission ohne weiteres 
zugegeben, Das Angebot der Goldanleihe wäre ihnen annehmbar 
erschienen, wenn es im einzelnen mehr ausgebaut gewesen wäre, 
Sie vermißten vor allem eine Erklärung dahin, daß die deutsche 
ZU
	        
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