Full text : Der Weg der Reparation

sich nicht, wie ursprünglich wohl vorgesehen war, auf den Bezirk
von Essen, den Mittelpunkt des Ruhrkohlengebiets, sondern
wurde binnen wenigen Tagen nach Norden und Süden sowie
auf die Bezirke von Bochum und Dortmund ausgedehnt. Schließlich
 war fast das gesamte Kohlengebiet der Ruhrgegend in den
Händen der Franzosen und Belgier,
War die Besetzung der Ruhr rechtmäßig oder nicht? Diese
Frage ist von allen Seiten mit mehr oder weniger Leidenschaft
erörtert worden, Das Recht der Besetzung wurde auf gewisse
Bestimmungen des Vertrages von Versailles gestützt, Prüft man
diese ohne Vorurteil, so ergibt sich, daß der Vertrag Frankreich
und Belgien kein Recht zur Besetzung gibt. Der Einmarsch
in fremdes Gebiet ist die schärfste Maßnahme gegen einen
souveränen Staat, Er führt an sich den Kriegszustand herbei.
Wenn der bekannte $ 18 Anhang II zu Teil VIII des Vertrages
von Versailles davon spricht, daß bei einem Verstoße Deutschlands
 gegen seine Reparationspflicht außer wirtschaftlichen und
finanziellen Zwangsmaßregeln auch sonstige Schritte unternommen
 werden dürfen, so kann die Besetzung weiterer deutscher
Gebiete -damit nicht gemeint sein, Von der Besetzung deutschen
Gebiets handelt ein besonderer Abschnitt des Vertrages von Versailles,
 Nirgends ist da von einer Besetzung über die im Vertrag
bestimmten Grenzen hinaus die Rede, Daher ist es nicht möglich,
anzunehmen, daß der $ 18, der in dem Abschnitt über Reparation
steht, so nebenher in einer unklaren, allgemeinen Bestimmung
auch die weitere Besetzung deutschen Gebiets hätte zulassen
wollen, Ueberdies hat der Vertrag gerade die Reparation so
aufgebaut, daß die Alliierten ihre Ansprüche gegen Deutschland
nur gemeinsam geltend machen und verfolgen dürfen. Zu diesem
Zwecke ist die Reparationskommission eingesetzt, Wenn Strafmaßnahmen
 gegen Deutschland ergriffen werden sollen, so müssen
sie gemeinsam von den Alliierten beschlossen und durchgeführt
werden, Allerdings sagt der 8 18, daß die „betreffenden Regierungen”
 (gouvernements respectifs) derartige Maßnahmen
ergreifen können, Darunter kann aber nur die Gemeinschaft der
in der Reparationskommission vertretenen Regierungen gemeint

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