Full text : Der Weg der Reparation

2, für die Geldzahlungen eine Generalhypothek auf die
Deutsche Reichsbahn, die ein selbständiges Wirtschaftsgebilde
 werden sollte, sowie bestimmte Einnahmequellen
 des Reiches wie Zölle, Tabaksteuer und Alkohol
In den Beratungen des Kabinetts Cuno wurde dieser einfache
 und bestimmte Plan aus innerpolitischen Bedenken, die
von mehreren Ministern hartnäckig vertreten wurden, seltsam
entstellt und verwässert, Kapitalbetrag und Zinsen wurden derart
 verklausuliert, daß der wirkliche Wert der angebotenen
30 Milliarden wesentlich geringer erschien, Die Verpfändung der
Eisenbahn und bestimmter Reichseinnahmen verschwand aus dem
Entwurf des Angebots, Dafür erklärte sich die Regierung nur
mit allgemeinen Worten zu besonderen Garantien bereit, die
durch Verhandlung mit dem internationalen Anleihekonsortium
und der Reparationskommission festzustellen seien. Ferner wollte
die Regierung durch geeignete Maßnahmen auch auf gesetzlichem
Wege dafür sorgen, daß die gesamte deutsche Wirtschaft zur
Sicherung des Anleihedienstes herangezogen würde. Der Vorschlag
 von Hughes, die Zahlungsfähigkeit Deutschlands von internationalen
 Sachverständigen bestimmen zu lassen, war nur zaghaft
 angedeutet.
Schon der Eingang der deutschen Note betonte scharf, daß
der passive Widerstand fortdauern werde, bis die Räumung der
über den Versailler Vertrag hinaus besetzten Gebiete und die
Wiederherstellung vertragsmäßiger Zustände in den Rheinlanden
erreicht sein würden, Und der Schluß wiederholte: Ausgangspunkt
der Verhandlungen müsse sein, daß innerhalb kürzester Frist der
status quo ante wiederhergestellt werde, Dazu gehöre auch, daß
die verhafteten Deutschen in Freiheit gesetzt und den Ausgewiesenen
 ihre Wohnstätten und Aemter zurückgegeben würden.
Um dem französischen Verlangen nach politischer Sicherstellung
 entgegenzukommen, besagte die Note noch, daß die
deutsche Regierung nach wie vor zu jeder friedensichernden Vereinbarung
 auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bereit sei, insbesondere
 zur schiedsrichterlichen Erledigung von Streitigkeiten
zwischen Deutschland und Frankreich,

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