Full text: Der Weg der Reparation

SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL 
DIE REFORM DES DEUTSCHEN GELDWESENS 
UND DES REICHSHAUSHALTS 
DIE MICUMVERTRÄGE 
Inmitten aller dieser Wirren wurde in Deutschland eine 
gründliche Währungs- und Finanzreform durchgeführt, Am 
15, Oktober 1923 erging die Verordnung über die Errichtung der 
deutschen Rentenbank, Sie machte der Papierwirtschaft des 
Reiches ein Ende, Die Reichsbank wurde der Sorge für die 
Reichsfinanzen enthoben und ganz selbständig gemacht. Sie durfte 
fortan keine Schatzanweisungen des Reiches diskontieren. Die 
bisherigen Schulden des Reiches bei der Reichsbank wurden mit 
Hilfe eines zinslosen Darlehens der Rentenbank an das Reich von 
300 Millionen Rentenmark abgelöst. Die Fehlbeträge im Reichs- 
haushalt, die bis zur Herstellung des Gleichgewichts der Ein- 
nahmen und Ausgaben entstehen würden, sollte das Reich aus 
verzinslichen Krediten der Rentenbank bestreiten, Diese durften 
einschließlich des zinslosen Darlehens von 300 Millionen den Ge- 
samtbetrag von 1200 Millionen Rentenmark nicht übersteigen, 
Die Einführung der Rentenmark war ein seltsames Experiment. 
Man mußte mit der Papierwirtschaft aufhören, weil sie durch die 
Vernichtung der Mark ad absurdum geführt worden war, Man 
wollte zur Goldwährung zurückkehren, hatte aber dafür keine 
genügende Unterlage an Gold und besaß auch keinerlei Kredit 
im Inland und Ausland mehr. Mit diesem Problem hatten sich in 
Deutschland schon seit langer Zeit Berufene und Unberufene 
abgequält. Es lagen Projekte vor für Goldnotenbanken auf reiner 
Goldwährung und auf der sogenannten goldgeränderten Währung. 
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