SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL
DIE REFORM DES DEUTSCHEN GELDWESENS
UND DES REICHSHAUSHALTS
DIE MICUMVERTRÄGE
Inmitten aller dieser Wirren wurde in Deutschland eine
gründliche Währungs- und Finanzreform durchgeführt, Am
15, Oktober 1923 erging die Verordnung über die Errichtung der
deutschen Rentenbank, Sie machte der Papierwirtschaft des
Reiches ein Ende, Die Reichsbank wurde der Sorge für die
Reichsfinanzen enthoben und ganz selbständig gemacht. Sie durfte
fortan keine Schatzanweisungen des Reiches diskontieren. Die
bisherigen Schulden des Reiches bei der Reichsbank wurden mit
Hilfe eines zinslosen Darlehens der Rentenbank an das Reich von
300 Millionen Rentenmark abgelöst. Die Fehlbeträge im Reichs-
haushalt, die bis zur Herstellung des Gleichgewichts der Ein-
nahmen und Ausgaben entstehen würden, sollte das Reich aus
verzinslichen Krediten der Rentenbank bestreiten, Diese durften
einschließlich des zinslosen Darlehens von 300 Millionen den Ge-
samtbetrag von 1200 Millionen Rentenmark nicht übersteigen,
Die Einführung der Rentenmark war ein seltsames Experiment.
Man mußte mit der Papierwirtschaft aufhören, weil sie durch die
Vernichtung der Mark ad absurdum geführt worden war, Man
wollte zur Goldwährung zurückkehren, hatte aber dafür keine
genügende Unterlage an Gold und besaß auch keinerlei Kredit
im Inland und Ausland mehr. Mit diesem Problem hatten sich in
Deutschland schon seit langer Zeit Berufene und Unberufene
abgequält. Es lagen Projekte vor für Goldnotenbanken auf reiner
Goldwährung und auf der sogenannten goldgeränderten Währung.
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