Full text: Der Weg der Reparation

Wirtschaft, daran interessiert, die Rentenmark auf der Höhe der 
Goldmark zu halten. Denn je mehr die Rentenmark unter den 
Goldwert sinken würde, um so mehr Rentenmark mußte der 
Schuldner an Zinsen und Kapital an die Rentenbank abführen, 
Das Grundkapital der Rentenbank betrug 2400 Millionen, ihre 
Grundrücklage (Reserve) 800 Millionen Rentenmark, Kapital und 
Reserven gegenüber stand als Aktivum der Rentenbank ihre 
Forderung von 3200 Millionen, die zur Hälfte auf die Landwirt- 
schaft, zur anderen Hälfte auf Industrie, Gewerbe und Handel 
entfiel. Die Eigentümer der belasteten Grundstücke und die Unter- 
nehmer der belasteten Betriebe waren der Höhe ihrer Schuld 
entsprechend an dem Kapital der Rentenbank beteiligt, Die 
Rentenbank sollte bis zur Höhe ihrer Forderung an die deutsche 
Wirtschaft fünfprozentige Rentenbriefe über 500 Goldmark oder 
ein Vielfaches davon ausstellen. Diese Rentenbriefe sollten als 
Deckung der von der Rentenbank als Zahlungsmittel auszugeben- 
den, auf Rentenmark lautenden Rentenbankscheine dienen, Der 
Wert aller in Umlauf gesetzten Rentenbankscheine durfte den 
Gesamtwert der ausgestellten Rentenbriefe nicht überschreiten. 
Die Rentenbank wurde verpflichtet, ihre Rentenmark jederzeit 
auf Verlangen so einzulösen, daß auf 500 Rentenmark ein Renten- 
brief über 500 Goldmark zu geben war. 
Die Rentenbank sollte Bankgeschäfte nur mit dem Reich, der 
Reichsbank und den Privatnotenbanken machen, Abgesehen von 
den erwähnten Krediten an das Reich durfte die Rentenbank der 
Reichsbank und den Privatnotenbanken zum Zwecke der Kredit- 
versorgung der Privatwirtschaft Kredite bis zum Betrage von 
1200 Millionen Rentenmark gewähren, Aus dem Gewinn der 
Rentenbank waren vorweg 40 Prozent des Reingewinns einem 
Tilgungskonto zuzuführen. Alsdann sollte ein Betrag bis zu 6 Pro- 
zent der gemachten Einlagen den Anteilseignern zufallen, bezw. 
auf deren Schuldzinsen verrechnet werden, Ein etwaiger Rest- 
betrag war zur Verstärkung des Tilgungskontos zu verwenden. 
Die Verwaltung der Rentenbank sollte ganz in den Händen der 
Anteilseigner liegen, 
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