SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL
DIE AUFGABE DER SACHVERSTÄNDIGEN
Am 20, September 1923 hatte eine erste kurze Aussprache
zwischen Poincare und Baldwin in Aix les Bains stattgefunden.
Zum Staunen der Welt wurde als Ergebnis verkündet, daß die
beiden Regierungen in Sachen der Reparation vollkommen einig
seien, Das war aber nur eine Redensart, Sachlich war in Aix nichts
besprochen worden und alles blieb beim alten.
Am 30, Oktober regte die britische Regierung bei den Ver-
einigten Staaten unter Bezugnahme auf den bekannten Vorschlag
des Staatssekretärs Hughes an, die wirtschaftliche Fähigkeit
Deutschlands zur Reparation alsbald durch Sachverständige
untersuchen zu lassen, weil nur auf diesem Wege das europäische
Wirrsal zu ordnen sei. Die Regierung in Washington stimmte
grundsätzlich zu. Darauf wandte sich England an Frankreich,
Belgien und Italien, Diese erklärten ebenfalls, daß sie im Prinzip
einverstanden seien, Aber der Entwurf, den die englische Re-
gierung für die Einladung zu einer solchen Konferenz von Sach-
verständigen einsandte, wurde von Poincare dahin abgeändert,
daß nur die gegenwärtige Zahlungsfähigkeit Deutschlands geprüft
werden dürfe, Auch verlangte er, die Sachverständigen dürften
sich mit der Frage, ob die Ruhrbesetzung zu Recht erfolgt sei,
nicht beschäftigen, Staatssekretär Hughes erklärte dem franzö-
sischen Botschafter, der ihm diese Forderungen übermittelte, daß
die politische Seite der Ruhrbesetzung die Sachverständigen nichts
anginge, Insofern gab er dem französischen Verlangen nach, da-
gegen lehnte er es ab, die wirtschaftliche Untersuchung zeitlich zu
beschränken.
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