Vertrag von Versailles zur Aufsicht über Deutschland eingesetzt
hat. Und endlich verpflichtete der besondere Friedensvertrag, den
Deutschland am 25, August 1921 mit den Vereinigten Staaten von
Amerika geschlossen hatte, die deutsche Regierung zur Vergütung
von Kriegsschäden amerikanischer Untertanen, die im Wege des
Schiedsgerichts festzustellen waren,
Hier überall hat der Spruch der Sachverständigen einen
erfreulichen Wandel geschaffen, Es gibt außer der festgesetzten
Annuität, welche normal 2% Milliarden Goldmark beträgt, keine
Nebenleistungen mehr aus dem Vertrage von Versailles und aus
Anlaß des Weltkrieges überhaupt. Die Sachverständigen haben
deshalb auch bestimmt, daß alle Kosten für Aufsichtsorgane, die
aus ihrem eigenen Reparationsplan erwachsen, ebenfalls aus der
festen deutschen Jahresleistung zu entnehmen sind,
ÜBERGANGSJAHRE
Die Annuität von 2% Milliarden wird erst nach Ablauf von
vier Jahren erreicht, Bis dahin läuft eine Art Schonungsfrist, Damit
ist der viel umstrittene Gedanke des Moratoriums verwirklicht.
Freilich sieht das Moratorium ganz anders aus, als Deutschland
es gefordert und als auch der englische Plan vom Januar 1923 es
vorgesehen hatte,
Eine vollkommene Befreiung von der Reparation für einige
Jahre Tritt nicht ein.
Das ist abermals ein Kompromiß zwischen den wirtschaftlichen
Nöten Deutschlands und denen der Alliierten, Frankreich und
Belgien hatten sich mit der Besetzung des Ruhrgebietes, ganz
abgesehen von den Gewinnen, die sie in barem Gelde aus den
Eisenbahnen, den Forsten und aus den Zwangsverträgen mit der
Industrie zogen, ganz erhebliche Sachleistungen gesichert, vor
allem an Kohle und Koks, Wollte man Frankreich zur Freigabe
der Wirtschaft an Rhein und Ruhr bewegen, so mußte man auch
dafür sorgen, daß die Sachlieferungen weitergingen, wenn auch
in beschränktem Umfange, Ein solches Entgegenkommen hatten
übrigens auch die deutschen Reparationsvorschläge versprochen,
Wie aber war das Bedürfnis Deutschlands nach einer längeren
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