Full text: Der Weg der Reparation

auf beiden Seiten eine Angleichung der Ideen statt, Man einigte 
sich dahin, die Diskontbank so zu organisieren, daß sie in der 
neuen Goldnotenbank leicht aufgehen könne, Noch während der 
Arbeiten des Komitees schritt Dr, Schacht zur Gründung der 
Golddiskontbank (Gesetz vom 19, März 1924), 
Sie erhielt ein Kapital von 10000 000 Pfund Sterling. Davon 
übernahm die Reichsbank die Hälfte mit voller Einzahlung, Die 
restlichen 5000000 wurden zunächst von einem Syndikat deutscher 
Banken übernommen und mit 25 Prozent einbezahlt, Später hat 
die Reichsbank sämtliche Aktien angekauft, Die Diskontbank er- 
hielt das Recht zur Ausgabe von 5000 000 Pfund Sterling Bank- 
noten, wovon sie jedoch keinen Gebrauch machte, Für die von 
ihr diskontierten Handelswechsel sicherte sie sich in England einen 
Rediskontkredit von 5000 000 Pfund Sterling, in Amerika einen 
solchen von 25 000 000 Dollar. Auch diese Kredite sind kaum in 
Anspruch genommen worden, Durch die Entwicklung der Dinge 
nach der Annahme des Dawesplanes verlor die Diskontbank bald 
ihre Bedeutung. 
Für die neue Goldnotenbank haben die Sachverständigen 
folgende Organisationsgrundsätze vorgeschrieben: 
Entweder wird sie neu errichtet oder die Reichsbank wird dazu 
ausgebaut, Sie erhält — abgesehen von den noch bestehenden 
kleinen Notenbanken in Baden, Bayern, Sachsen und Württem- 
berg — das ausschließliche Notenrecht in Deutschland für fünfzig 
Jahre, Das gesamte zurzeit kursierende deutsche Papiergeld muß 
aus dem Verkehr gezogen werden, Die Rentenbank wird allmählich 
liquidiert, Die Banknoten der neuen Bank erhalten eine normale 
Deckung von 33% Prozent in Gold und Devisen. Vorläufig findet 
keine freie Einlösung der Noten in Gold statt. Die neue Bank 
wird wie die Reichsbank nur eine Bank für die Banken, Sie 
diskontiert Primawechsel und handhabt die offizielle Diskont- 
politik sowie den Giroverkehr für Banküberweisungen, Sie wird 
Depotstelle für das Deutsche Reich und nimmt seine Finanz- 
geschäfte wahr, darf aber nur kurzfristige Vorschüsse in be- 
stimmter Höhe an die Regierung geben, Letztere nimmt teil an 
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