Full text: Der Weg der Reparation

den Gewinnen der Bank. Sonst aber ist diese vollkommen frei 
von Kontrolle oder Einmischung der Regierung, 
Alle Zahlungen für die Reparation gehen auf ein besonderes 
Konto bei der neuen Bank, Sie dürfen von den Gläubigerstaaten 
nur unter Bedingungen abgezogen werden, welche den deutschen 
Wechselkurs und die Interessen der Gläubigerstaaten und der 
deutschen Wirtschaft gleichmäßig schützen, — — 
Ueber die Verwaltung der Bank wird aus Anlaß des neuen 
deutschen Bankgesetzes später zu sprechen sein, 
ORGANISATION 
Die Sachverständigen haben die Ausführung ihres Planes nicht 
einfach der Reparationskommission überlassen, sondern eine Orga- 
nisation vorgeschlagen, die zwar von der Reparationskommission 
ausgeht und ihr verantwortlich ist, im übrigen aber in ihren 
einzelnen Abteilungen selbständig arbeitet, Danach ist je ein 
Kommissar zu bestellen für die Goldnotenbank, die Reichsbahn 
und die verpfändeten Einnahmezweige des Haushalts, Neben den 
Kommissaren steht der Agent für Reparationszahlungen. Er soll 
die Verbindung zwischen der Reparationskommission und den 
Kommissaren herstellen und darauf achten, daß unter ihnen keine 
Reibungen und kein Kompetenzstreit entstehen. Er soll verhüten, 
daß doppelte Arbeit geleistet wird, kurz die harmonische Zu- 
sammenarbeit bei der Ausführung des Planes sichern, 
Diese Aufgaben verschaffen dem Agenten die wichtigste 
Stellung in der Organisation, Jedoch kann jeder Kommissar bei 
Meinungsverschiedenheiten mit dem Agenten an die Reparations- 
kommission appellieren, 
Der Plan sieht ferner einen Treuhänder — Trustee — für die 
Schuldverschreibungen der Reichsbahn und der Industrie vor, 
Tatsächlich ist später je ein Trustee für beide Arten von Schuld- 
verschreibungen bestellt worden. Der Agent und die Trustees 
werden von der Reparationskommission ernannt, ebenso der 
Kommissar für die verpfändeten Einkünfte. Der Kommissar für 
die Reichsbahn dagegen wird von den auswärtigen Mitgliedern des 
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