Verwaltungsrats der Gesellschaft gewählt, in ähnlicher Weise
auch der Kommissar für die Bank, Um die Zusammenarbeit zu
erleichtern, sollen die Kommissare, der Agent und die Trustees
einen Rat (Coordinating Board) bilden, der jedoch keine Ent-
scheidungen treffen und in der Hauptsache dem Agenten die
nötigen Unterlagen für seine Weisungen liefern soll,
Die Ausgaben dieser Organisation sollen sich in mäßigen
Grenzen bewegen und werden in jedem Falle aus der deutschen
Jahresleistung bestritten.
310