Die alliierten Länder haben die Wiederausfuhr der von Deutschland
gelieferten Waren zu verhindern,
Die Ausarbeitung des Verfahrens im einzelnen wurde einem
Sonderkomitee aus alliierten und deutschen Sachverständigen
unter Mitwirkung eines neutralen Schiedsmannes übertragen,
Das Londoner Abkommen hat ferner einige Fragen geklärt,
die im Verhältnis zwischen der deutschen Regierung und dem
Transferkomitee zu Zweifeln Anlaß geben konnten. Nach dem
Dawesplan kann, wie wir gesehen haben, das Transferkomitee
aus den Geldern des Reparationsfonds Markbeträge an Privatpersonen
zu dauernder Anlage in Deutschland übertragen, sofern
die Gläubigerstaaten dies durch die Reparationskommission verlangen.
Das gilt jedoch nur für Gegenstände, deren Liste von
Zeit zu Zeit zwischen dem Komitee und der deutschen Regierung
vereinbart wird, Wenn nun diese beiden sich nicht einigen, soll
auf Antrag einer der Parteien ein unparteiischer Schiedsrichter
entscheiden,
Das Transferkomitee hat einzugreifen, wenn etwa durch
finanzielle Manöver versucht wird, den Transfer zu verhindern,
Gehen darüber im Transferkomitee die Meinungen so auseinander,
daß die Stimmen gleich verteilt sind, so soll ebenfalls ein unabhängiger
und unparteiischer Schiedsrichter entscheiden, Sonst gibt
im Transferkomitee immer die Stimme des Vorsitzenden den
Ausschlag,
Wenn der Reparationsfonds die Grenze von fünf Milliarden
Goldmark oder einen etwa vom Transferkomitee bestimmten
geringeren Höchstbetrag erreicht hat und das Transferkomitee
etwa durch Mehrheitsbeschluß entscheidet, daß keine finanziellen
Manöver zur Verhinderung des Transfer vorliegen oder bestimmte
Maßnahmen gegen solche Manöver nicht ergriffen werden sollen,
so kann jedes Mitglied der Minderheit des Komitees ebenfalls
ein Schiedsgericht anrufen,
Endlich ist ein Schiedsgericht auch für den Fall vorgesehen,
daß nach der Meinung einer alliierten oder der deutschen Regierung
bei der technischen Durchführung des Dawesplans Mängel
auftreten, die abgestellt werden können, ohne die wesentlichen
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