3000 Tonnen Stickstoff durch das deutsche Stickstoff-Syndikat
zu liefern,
3, Für Farbstoffe und pharmazeutische Produkte haben die
alliierten Besteller mit der Interessengemeinschaft der deutschen
chemischen Fabriken ein Abkommen über alle Lieferungen bis
zum 15, August 1928 getroffen,
4. Bei den kontingentierten Waren werden alle sechs Monate
Programme für die Lieferungen in den jeweils folgenden achtzehn
Monaten festgesetzt, Die Programme werden von dem alliierten
und dem deutschen Bureau in Paris vorbereitet, dem Transferkomitee
vorgelegt und von der Reparationskommission genehmigt.
Die Kontingente für Holz und Rohzucker hat das Sonderkomitee
selbst bis zum 1, April. 1927 bestimmt,
5, Alle anderen Waren können frei und unbeschränkt geliefert
werden, soweit die deutsche Wirtschaft dadurch nicht beeinträchtigt
wird,
Die Alliierten haben das Recht, aber’ nicht die Pflicht, die in
den Programmen vorgesehenen Warenmengen abzunehmen,
Alle freien Verträge über Lieferungen sind vom Bureau der
Reparationskommission zu genehmigen, Das deutsche Bureau erhält
rechtzeitig Kenntnis und kann Einspruch erheben, Streitfälle
zwischen den Bureaus werden von dem amerikanischen Mitglied
der Reparationskommission endgültig entschieden,
Ein besonderes Verfahren ist für sogenannte außergewöhnliche
Verträge vorgesehen, Darunter fallen:
a) Verträge über vollständige Einrichtungen, öffentliche
Arbeiten und den Bau von Schiffen;
b) Verträge über Lieferungen und Zahlungen, die sich über
mehr als vierundzwanzig Monate erstrecken;
c) Verträge über Waren, für die keine Programme oder Kontingente
bestehen, wenn die jährlichen Zahlungen 12 Millionen
Goldmark überschreiten,
Alle diese Verträge werden durch die vereinigten Bureaus
unter Vorsitz des amerikanischen Mitgliedes der Reparationskommission
geprüft, Alsdann ist die Zustimmung des Transfer-546