ZWEIUNDDREISSIGSTES KAPITEL
DAS TRANSFERPROBLEM
Die Leistungen Deutschlands für die Reparation sind durch
den Dawesplan genau begrenzt. Die normale Annuität von
2% Milliarden Goldmark kann sich vom 1, September 1929 an. bei
einer Besserung der deutschen Wirtschaft nach dem Schlüssel des
Index erhöhen. Nach etwa sechsunddreißig Jahren fällt durch die
Tilgung der Eisenbahn- und Industrieschuld ein erheblicher Teil
der Annuität in Höhe von 960 Millionen Goldmark hinweg, Was
dann mit dem Rest der Annuität geschehen soll, darüber sagt der
Dawesplan nichts, Soweit also die deutsche Leistung in Betracht
kommt, könnte das Reparationsproblem auf absehbare Zeit als
gelöst gelten, Denn Deutschland erfüllt seine Pflicht damit, daß
es die jeweils fälligen Beträge in seiner eigenen Währung, der
Reichsmark, in die Kasse des Generalagenten einzahlt,
Die Frage ist nur, ob Deutschland in der Lage sein wird, jahr-
aus, jahrein die von ihm verlangten Zahlungen aufzubringen. Nach
den Ergebnissen des ersten Reparationsjahres wird man sagen
müssen, daß Aussicht dafür vorhanden ist, wenn die allgemeinen
Verhältnisse in Deutschland und in der Welt sich in Ruhe weiter-
entwickeln. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist, daß
die neue deutsche Währung stabil bleibt, daß also die Reichsmark
nicht eine Entwertung erleidet, welche etwa die Reparationslast
des Haushalts und der Wirtschaft erheblich erschweren könnte,
Dafür zu sorgen, ist die erste Aufgabe der Reichsbank, Zugleich
müß aber auch das Transferkomitee darüber wachen, daß durch
den Reparationsdienst die deutsche Währung nicht gefährdet wird.
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