Einnahmen gedeckt werden können, welche nicht für die Repa-
ration verpfändet sind,
Von dieser Frage hängt es im wesentlichen ab, ob Deutschland
auf die Dauer imstande sein wird, den Verpflichtungen unter dem
Dawesplan nachzukommen. Das aber ist, wie die Sachverständigen
selber in ihrem Plane ausgeführt haben, nur die eine Seite der
Reparation. Es kommt nicht nur darauf an, daß Deutschland seine
Last in Reichsmark trägt und zahlt, Für die Alliierten ist vor
allem wichtig, die deutsche Zahlung so zu erhalten, daß es ihnen
möglich ist, sie für ihre Zwecke zu verwerten, Dazu ist nötig, daß
die in der Reparationskasse ruhenden Reichsmark entweder zur
Bezahlung deutscher Leistungen an. die Gläubigerländer benutzt
oder in eine fremde Währung übertragen werden, Soweit auf
diesen beiden Wegen der Reparationsfonds keine Verwendung
findet, bleiben die Gelder in ihm liegen und häufen sich nach und
nach an. Das verschafft zwar der deutschen Wirtschaft billiges
Geld, muß aber schließlich zu schweren Unzuträglichkeiten führen,
Die Alliierten werden es nicht in Ruhe ansehen, daß die Reichs-
mark im Reparationstopf die Höchstgrenze von 5 Milliarden Gold-
mark erreichen. Sie werden noch größere Schwierigkeiten machen,
wenn etwa — wie der Dawesplan es vorsieht — die deutsche
Jahresleistung so weit herabgesetzt werden soll, wie es nötig ist,
um die 5 Milliarden des Reichsmarkfonds nicht weiter an-
schwellen zu lassen,
Sie werden vielmehr alle Mittel versuchen, zu ihrem Gelde zu
kommen, Es gehört nicht viel Phantasie oder Menschenkenntnis
dazu, sich auszumalen, was für Streitigkeiten dann zwischen den
einzelnen Alliierten, in der Reparationskommission und innerhalb
des Transferkomitees entstehen werden, Vor allem wird Deutsch-
land darunter zu leiden haben. Man wird seiner Regierung oder
bestimmten deutschen Wirtschaftsgruppen vorwerfen, daß sie dem
Transfer Hindernisse bereiten,
Dieses sogenannte Transferproblem ist das große Rätsel, über
das sich Berufene und Unberufene seit geraumer Zeit den Kopf
zerbrechen. Der Dawesplan hat die Aufgabe, die Uebertragung der
Reparationsgelder durchzuführen, in die Hände des Transfer-
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