Full text: Der Weg der Reparation

komitees gelegt, Es besteht nur aus Vertretern der Gläubiger- 
staaten, Deutschland ist dabei nicht beteiligt, Daher ist es aus- 
schließlich Sache der Gläubiger, alle für den Transfer erforder- 
lichen Maßnahmen zu treffen, Die deutsche Regierung und die 
Reichsbank sollen aber die Arbeit des Komitees nach Kräften 
erleichtern und dürfen nichts tun, was die Möglichkeiten des 
Transfer beeinträchtigen könnte. 
Der Dawesplan sagt selber, daß es nötig sein wird, die Repa- 
rationsgelder in den ersten zwei Jahren fast ausschließlich in 
Deutschland wieder auszugeben, So lange käme also der Transfer 
von Geld, d. h, die Umwandlung von Reichsmark in fremde 
Währung grundsätzlich nicht in Betracht, Von dieser Regel ist 
natürlich zunächst der Dienst der Reparationsanleihe ausge- 
nommen, Für ihn müssen die nötigen Devisen ohne Rücksicht auf 
die deutsche Währung beschafft werden, 
Ferner sind mäßige Beträge für Verwaltungsausgaben — etwa 
30 Millionen Goldmark — in fremder Währung aus der Repa- 
rationskasse zu bestreiten, Abgesehen davon ist es die Politik 
des Generalagenten und des Transferkomitees, in den ersten zwei 
Jahren alle Ausgaben aus der Reparationskasse in Reichsmark 
und innerhalb Deutschlands zu machen, Gegen diesen Grundsatz 
arbeiten jedoch die englischen und französischen Maßnahmen aus 
den Reparation Recovery Acts — den Einfuhrabgaben auf deutsche 
Waren, Damit werden der deutschen Wirtschaft jährlich einige 
hundert Millionen Goldmark in Devisen entzogen, die der deutsche 
Ausfuhrhandel über die Reichsbank oder direkt an die Regierungen 
der beiden Länder abführt, um den Gegenwert in Reichsmark aus 
der Reparationskasse wiederzuerhalten. Die Wirkung ist genau 
die gleiche, als ob das Transferkomitee selber mit seinen Reichs- 
mark die Devisen im freien Markte ankaufte, Wir haben also doch 
schon jetzt damit zu rechnen, daß für die Zwecke der Anleihe, 
der Verwaltung und der Einfuhrabgaben mindestens 300 Millionen 
Goldmark jährlich in fremde Währung übertragen werden, 
Im dritten Reparationsjahre, wo die Annuität 1200 Millionen 
Goldmark beträgt, wird die Transferfrage nicht wesentlich anders 
liegen als jetzt, Erst im vierten Jahre, also in zwei Jahren von 
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