seinem Bericht an den Kongreß von Brüssel genauer untersucht.
Er stellt sich die Sache so vor:
In neutralen Ländern, die noch wenig entwickelt sind, oder in
Kolonien der alliierten Länder sollen mit Hilfe von Reparations-
geldern große Unternehmungen durchgeführt werden, wie Eisen-
bahn- und Hafenbauten, Wasserkraftanlagen, Stromregulierungen
usw,, die auf andere Weise nicht oder nicht so bald zustande-
kommen könnten, Vorbedingung soll dabei sein, daß das Land,
dessen Entwicklung die geplanten Anlagen dienen, selbst 60 oder
70 Prozent des dazu nötigen Kapitals beschafft, und daß nur die
verbleibenden 40 oder 30 Prozent vom Ausland kommen. In
solchen Fällen würde die alliierte Regierung, welche ein Interesse
an dem Unternehmen hat — zum Beispiel England — ihre zur Zeit
nicht anders verwendbaren Markguthaben in der Reparations-
kasse dazu benutzen, deutsche Waren und deutsche Arbeit für
das Unternehmen heranzuziehen und mit Reichsmark zu bezahlen.
In Höhe dieser Leistungen würde dann das alliierte Land einen
angemessenen Anteil an dem Kapital des neuen Unternehmens
erhalten. Dieser Anteil könnte später veräußert werden, wenn
das Unternehmen die entsprechenden Gewinne abwirft.
Das etwa ist in kurzen Zügen der Grundgedanke der Assisted
Schemes. Es hat gewiß etwas Verlockendes, sich auszumalen, wie
mit Hilfe der Reparation weite Landstriche der Welt, die heute
noch öde und unfruchtbar daliegen, wirtschaftlich aufgeschlossen
werden, Es ist auch wohl möglich, daß sich eine solche Gelegen-
heit von Zeit zu Zeit bietet, wenn alle dazu nötigen Voraus-
setzungen vorliegen, Daß dies aber ein Programm werden soll,
um einen erheblichen Teil der Reparationsschuld abzutragen, ist
doch wohl nur ein Traum und nicht einmal immer ein schöner
Traum, Erweisen sich derart große Unternehmen nach eingehen-
der Prüfung als wirtschaftlich gesund und in der Zukunft rentabel,
so nimmt sie in der Regel der interessierte Staat in die Hand und
finanziert sie durch Ausgabe eigener Anleihen, oder es findet sich
das Privatkapital bereit, sie selbständig durchzuführen, Bestehen
aber an der Ertragsfähigkeit der Unternehmen ernstliche Zweifel;
so wird in den meisten Fällen ein Zuschuß von 30 oder 40 Prozent
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