Fesselung des deutschen Eigentums kein anderes Interesse, als
daß es damit eine zusätzliche Sicherheit für die Befriedigung
seiner Reparationsansprüche besitzt, obschon die im Dawesplan
vorgesehenen Sicherheiten auch für Amerika ebenso wie für
die anderen Gläubiger genügend sein sollten,
An der Uebernahme der Reparationsanleihen wird sich Deutsch-
land bei wachsendem Wohlstand selber immer mehr beteiligen. Es
hat das größte Interesse daran, einen Teil der Anleihen im eigenen
Lande unterzubringen und aus einer äußeren in eine innere Schuld
zu verwandeln, Es kann dies natürlich nur in dem Maße tun, wie
seiner Wirtschaft Guthaben im Auslande zur Verfügung stehen,
Die Anlage solcher Guthaben in Reparationsanleihe erleichtert das
Transferproblem und kommt auch der deutschen Wirtschaft zu-
gute, weil Zinsen und Tilgung der Anleihe, die mit”deutschen
Mitteln gezeichnet wird, in Deutschland selber bleiben. Je mehr
dies geschehen kann, um so schneller wird die deutsche Wirt-
schaft zur völligen Gesundung zurückkehren.
Was hier als endgültige Lösung der Reparationsfrage vorge-
schlagen wird, deckt sich im wesentlichen mit früheren Angeboten
Deutschlands an die Alliierten, Alle deutschen Vorschläge für die
Reparation gründeten sich auf die Ausgabe von Anleihen zur Be-
gleichung der Schuld, Auf der Londoner Konferenz vom März 1921
bot die deutsche Regierung 30 Milliarden Goldmark an, wovon
8 Milliarden sofort im Wege der Anleihe aufgebracht werden
sollten, Das Angebot wurde als Verhöhnung des Versailler Ver-
trages betrachtet; die Antwort darauf waren schwere Sanktionen
wirtschaftlicher und militärischer Art. Vom Herbst 1922 ab ver-
dichteten sich die deutschen Pläne für eine Gesamtlösung immer
mehr zu dem Angebot von 30 Milliarden, die nach und nach durch
Anleihen auf den Weltmärkten beschafft werden sollten. Ihre
Ausgabe sollte nur durch die deutsche Zahlungskraft und durch
die Aufnahmefähigkeit der Märkte für deutsche Werte bedingt
sein. Diese Vorbehalte entsprechen im Wesen genau den Ein-
schränkungen, die der Dawesplan durch seine Transfervorschriften
für die deutschen Zahlungen vorgesehen hat.
Der Weg zur endgültigen Lösung der Reparationstrage würde
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