Full text: Der Weg der Reparation

DRITTES KAPITEL 
DIE ERRICHTUNG 
DER REPARATIONSKOMMISSION 
Da die Reparationskommission vor der formellen Ratifikation 
des Vertrages in den alliierten Ländern nicht errichtet werden 
konnte, bildete sich unter Vorsitz von Loucheur zunächst ein 
Organisationskomitee der Reparationskommission, Die deutsche 
Regierung schuf alsbald zum dauernden Verkehr mit der Repa- 
rationskommission ein besonderes Organ, die Kriegslasten- 
kommission, deren Vorsitzender ständig nach Paris delegiert 
wurde, 
Erst am 10, Januar 1920 trat der Vertrag von Versailles in 
Kraft, Der lange Aufschub ist dem Umstand zuzuschreiben, daß 
es dem Präsidenten Wilson nicht gelang, beim Kongreß den Bei- 
tritt der Vereinigten Staaten zum Vertrage durchzusetzen, Die 
Alliierten hatten immer noch auf die Annahme des Vertrages 
durch den Kongreß gewartet, mußten ihn aber schließlich ohne 
die Mitwirkung der Vereinigten Staaten in Kraft setzen, Daher ist 
Amerika auch in der Reparationskommission nicht offiziell ver- 
treten. Allerdings haben von Anfang an zwei „inoffizielle Beob- 
achter‘“ der amerikanischen Regierung in der Kommission mit- 
gearbeitet, aber nur mit beratender Stimme, Roland W, Boyden 
und James A, Logan haben in ihrer schwierigen Stellung als 
„Beobachter‘‘ Jahre hindurch bei den Verhandlungen aus- 
gezeichnete Dienste geleistet, In vielen Fällen sind sie bei Streit- 
fragen als Schiedsrichter herangezogen worden. Jedoch war diese 
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