Full text: Der Weg der Reparation

der Gruben wurde aber schließlich wegen ungünstiger Bedingungen 
von Frankreich abgelehnt, 
Es mag sein, daß bei mehr Energie und weniger büro- 
kratischer Schwerfälligkeit eine Einigung zwischen den fran- 
zösischen Interessenten und den deutschen Unternehmern zu 
erzielen gewesen wäre, Jedenfalls ist es bedauerlich, daß eine so 
gute Gelegenheit zur direkten Beseitigung angerichteter Kriegs- 
schäden ungenutzt vorbeiging, 
Schon im Juli 1919 betrieb Loucheur die Lieferung von be- 
stimmten deutschen Waren, vor allem von Kohle, Die deutsche 
Regierung ließ sich bereitwillig darauf ein, obwohl es ihr gutes 
Recht gewesen wäre, bis zum Inkrafttreten des Versailler Ver- 
trages jede Leistung auf Grund dieses Vertrages zu verweigern, 
Deutschland wollte damit zeigen, daß es den besten Willen zur 
Reparation hatte und die Erfüllung der übernommenen Pflicht 
vor die Wahrung juristischer Formen setzte, Darum haben in 
Versailles sofort nach Zeichnung des Vertrages die deutschen 
und französischen Vertreter über eine Reihe von Sachlieferungen 
verhandelt, Diese betrafen außer Kohle noch Ammoniak, Benzol, 
Zuckerrübensamen, Saathafer usw, Saathafer für die zerstörten 
Gebiete ist in ziemlich erheblichen Mengen noch im Herbst 1919 
— also vor Inkrafttreten des Versailler Vertrages — an Frank- 
reich geliefert worden, 
Das Hauptinteresse aber richtete sich, wie gesagt, auf die 
Lieferung von Kohle, Nach eingehender Vorarbeit wurde am 
29, August 1919 in Versailles ein Protokoll gezeichnet, in welchem 
Deutschland unbeschadet der Vorschriften des Vertrages über 
den Beginn der Kohlenlieferungen sich bereit erklärte, schon 
vom 1, September 1919 ab Kohle zu liefern, Die vorzeitig ge- 
lieferten Mengen sollten auf die nach Inkrafttreten des Vertrages 
fälligen Pflichtlieferungen angerechnet werden, Als Gegengabe 
für die Vorleistung erklärte das Organisationskomitee, daß es 
der Reparationskommission vorschlagen würde, die monatlichen 
Kohlenlieferungen vom Inkrafttreten des Friedensvertrages ab 
bis zum 30, April 1920 nur in Höhe von 1660000 Tonnen fest- 
zusetzen, Für den Fall, daß die deutsche Kohlenförderung monat- 
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