zum Reichstag, bis zum 5, Juli 1920 vertagt. Die alliierten Premiers
irafen sich inzwischen mehrfach in Hythe — 15, Mai und 19, Juni
1920 —, ohne zu einer grundsätzlichen Einigung über die
Reparation zu gelangen. Man entschloß sich jedoch dazu, eine
Kommission von Sachverständigen zu ernennen, die ein Schema
auszuarbeiten hatte, wonach Deutschland jedes Jahr eine gewisse
Mindestsumme und je nach seiner erhöhten Zahlungsfähigkeit
Zuschläge dazu zahlen sollte.
Größere Bedeutung hatte die nächste Zusammenkunft der
alliierten Häupter in Boulogne am 20, Juni 1920, Hier kam es
auf Grund der Arbeiten der Sachverständigen zu einem Plan,
der lange Zeit geheimgehalten wurde, Die Hauptpunkte des
Planes von Boulogne waren:
a) Deutschland zahlt
1. vom 1, Mai 1921 ab 42 Jahre lang eine feste Annuität
von 3 Milliarden Goldmark,
2. vom 1, Mai 1926 ab 37 Jahre lang eine Zusatzannuität
von 3 Milliarden für 5 Jahre und von 4 Milliarden für
die folgenden 32 Jahre, also im ganzen
vom 1. Mai 1921 bis 30, April 1926 3 Milliarden ( 5Jahre)
vom 1. Mai 1926 bis 30, April 1931 6 Milliarden ( 5Jahre)
vom 1, Mai 1931 bis 30, April 1963 7 Milliarden (32 Jahre)
das macht zusammen 269 Milliarden Goldmark in
42 Jahren,
b) Die Reparationskommission hat ‚das Recht, die Zusatz-
zahlungen teilweise zu verschieben, Deutschland erhält bei
Vorauszahlung der Annuitäten einen Rediskont zuge-
billigt, der mit 8 Prozent beginnt und sich in sechs Jahren
auf 5 Prozent ermäßigt, wobei jedoch wiederum die Re-
parationskommission ermächtigt ist, den vollen Rediskont-
satz von 8 Prozent aufrechtzuerhalten,
c) Deutschland soll für die Reparation internationale Anleihen
aufnehmen, Die. Reparationskommission kann von dem
Erlös der Anleihen 20 Prozent für Deutschlands eigenen
Bedarf anweisen, Sie errichtet eine internationale Kom-
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