Full text : Der Weg der Reparation

rationsplan aufzustellen und die Annuitäten der Höhe nach zu
bestimmen, vollkommen fernstehe, Die französischen Vertreter
hätten die strikte Order, nur die nötigen Vorbereitungen für die
spätere Konferenz in* Genf und für die Entscheidung der Reparationskommission
 und der alliierten Regierungen zu treffen, Deshalb
 habe es auch keinen rechten Zweck, die Konferenz in Brüssel
schon am 10, Januar wieder aufzunehmen.
Anfang Januar 1921 legte mir ein Mitglied der Reparationskommission
 als seine eigene Idee einen förmlichen Reparationsplan
 vor, Er ging von einer Schadenssumme von 85 Milliarden
Goldmark aus, auf die in weitestem Maße die bisherigen
Leistungen und Abtretungen Deutschlands angerechnet werden
sollten, Der verbleibende Rest war in der Weise zu belegen, daß
Deutschland dreißig Jahre lang jedes Jahr drei Milliarden Goldmark
 und außerdem bei einer Besserung der deutschen Wirtschaftslage
 entsprechende Zuschläge nach einem bestimmten Index
zahlen sollte, Die Sachlieferungen spielten bei der Abdeckung der
Annuitäten eine große Rolle, Auch sollten einige der auf der
Brüsseler Konferenz gestellten deutschen Bedingungen erfüllt
werden, Vor allem war damit gerechnet, daß das von den Alliierten
beschlagnahmte deutsche Eigentum freigegeben oder, soweit es
schon liquidiert war, auf die deutsche Schuld angerechnet werden
würde. Dieser Plan wurde nicht nur von mir, sondern auch von
englischer und französischer Seite abgelehnt; von England hauptsächlich
 wegen der Verknüpfung mit der Freigabe des deutschen
Eigentums, das England auf jeden Fall behalten wollte,
Nunmehr kam Seydoux mit einem Gegenvorschlage: „Deutschland
 zahlt fünt Jahre hindurch eine Annuität von drei Milliarden
Goldmark, Während dieser Frist wird möglichst bald der Gesamtbefrag
 der Reparationsschuld festgesetzt.“
Im Besitze dieses Vorschlages reiste ich am 7, Januar 1921 nach
Berlin, um der deutschen Regierung zu berichten, Die Wiederaufnahme
 der Konferenz in Brüssel wurde inzwischen weiter verschoben.


75
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.