Full text: Der Weg der Reparation

deutschen Zölle und gewisse Exportabgaben zu bestellen, Voraus- 
setzung des Vorschlags ist, daß auf Grund der bevorstehenden 
Abstimmung Oberschlesien bei Deutschland verbleibt, und daß 
auch die sonstigen bereits in Brüssel betonten deutschen Forde- 
rungen in bezug auf Besatzungskosten, Privateigentum usw, 
berücksichtigt werden. 
Ich drang mit dem Vorschlag nicht durch, Die Bedenken gegen 
eine provisorische Lösung waren in Berlin zu groß, Man glaubte, es 
würde möglich sein, mit einem deutschen Gesamtplan wenigstens 
die Grundlage zu Verhandlungen zu schaffen, Man griff eine 
französische Berechnung auf, wonach der Jetztwert der 226 
Milliarden Goldmark Annuitäten der Pariser Beschlüsse bei einem 
Rediskont von acht Prozent nur etwa 53 Milliarden Goldmark 
betrug, und nahm in Anlehnung daran den Betrag von etwa 
50 Milliarden zum Ausgangspunkt der deutschen Offerte. Den 
Wert aller bisherigen deutschen Leistungen und Abtretungen 
brachte man mit etwa 20 Milliarden in Abzug, So gelangte man 
zu 30 Milliarden, die durch internationale Anleihen zu tilgen 
wären, Ich habe diese Idee als abwegig bekämpft, weil 30 Milliarden 
Goldmark deutscher Anleihen auch in einer Reihe von Jahren 
nicht zu begeben seien, Besonders gefährlich aber schien es mir, 
in London 30 Milliarden als Gesamtschuld zu nennen, Das mußte 
bei der Stimmung im Lager der Alliierten verderblich wirken. 
Immerhin war es nicht ungeschickt, von dem Jetztwert der 
Annuitäten von Paris auszugehen, um aus dem ungeheuren Wust 
der Milliarden zu einigermaßen diskutablen Ziffern zu gelangen. 
Schließlich kam in Berlin folgende Kombination zustande: 
Die Ziffer der Allüerten von 53 Milliarden wird grund- 
sätzlich angenommen, Davon gehen jedoch ab die gesamten bis- 
herigen Leistungen Deutschlands auf Grund des Vertrages von 
Versailles, soweit sie auf Reparationskonto gutzuschreiben sind. 
Der Wert dieser Leistungen ist so bald wie möglich in ange- 
messener Höhe festzusetzen. Die zwölfprozentige Abgabe von 
der deutschen Ausfuhr wird abgelehnt, An ihre Stelle tritt ein 
Besserungsschein, d, h. die Verpflichtung Deutschlands, einen 
angemessenen Teil seines späteren Zuwachses an Nationalein- 
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