Full text: Der Weg der Reparation

kommen für die Zwecke der Reparation an die Allüerten zu 
zahlen. Hierfür ist binnen zwei Jahren ein geeignetes Index- 
schema aufzustellen, 
Die feste Entschädigung von 53 minus x Milliarden — des 
noch zu ermittelnden Wertes der Vorleistungen — ist vom 1, Mai 
1921 ab mit 5 Prozent zu verzinsen, Sie soll im Wege der inter- 
nationalen Anleihe finanziert werden, Da es aber nicht möglich 
ist, so gewaltige Beträge in absehbarer Zeit auf dem Weltmarkt 
zu begeben, soll zunächst ein Teilbetrag finanziert werden, und 
zwar im Verlaufe von fünf Jahren 8 bis 10 Milliarden durch An- 
leihe und 5 Milliarden durch Sachleistungen, Als Sicherheiten 
kommen außer Zöllen einzelne Verbrauchsabgaben wie Zucker- 
steuer, Branntweinsteuer und Tabaksteuer in Betracht, Solange 
Deutschland die für den Anleihedienst erforderlichen Beträge 
regelmäßig bezahlt, bleibt es von jeder Einmischung in die Ver- 
waltung der als Sicherheit bestellten Abgaben frei, 
Den Entwurf für diesen Vorschlag habe ich noch vor London 
in den Kreisen der Reparationskommission vertraulich be- 
sprochen, Man fand ihn nicht schlecht, wies aber darauf hin, 
daß die Anrechnung der Vorleistungen auf Schwierigkeiten stoßen 
werde und daß die deutschen Vorstellungen über die Höhe dieser 
Vorleistungen phantastisch seien. In Berlin dagegen wollte man 
durchaus das Angebot so fassen, daß eine Gesamtschuld von 
30 Milliarden Goldmark nicht überschritten würde, Daher wurde 
die Bemerkung eingefügt, daß die deutsche Regierung die Vor- 
leistungen auf 20 Milliarden schätze, aber die Festsetzung des 
wahren Wertes dem Spruch von Sachverständigen überlasse, 
Auch wurden als Ausgangspunkt für die Gesamtschuld nicht 53, 
sondern rund 50 Milliarden genannt, Im übrigen lautete der Vor- 
schlag, den die deutsche Delegation unter der Führung des 
Außenministers Dr. Simons auf die Reise nach London mitnahm, 
genau so, wie ich ihn bei der Reparationskommission vorher ver- 
traulich mitgeteilt hatte, ohne ernstliche Bedenken dagegen zu 
hören, Vor allem war ein Besserungsschein ausdrücklich vorge- 
sehen, In dieser Form konnte man nach der Ansicht mehrerer 
Mitglieder der Reparationskommission das deutsche Angebot 
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