des Wertes der deutschen Einfuhr nach England für die Reparation
einbehalten wurden, Andere alliierte Staaten erließen
gleichartige Gesetze, die aber vorläufig nicht zur Ausführung
gelangten,
Daß die alliierten Regierungen aus dem Versailler Vertrag
kein Recht auf die Anwendung der Londoner Sanktionen herleiten
konnten, ist von verschiedenen Seiten so überzeugend nachgewiesen
worden, daß wir darauf nicht weiter einzugehen
brauchen, Aber ich muß schon hier darauf hinweisen, daß die
Sanktionen von London den Grund für die spätere Besetzung der
Ruhr gelegt haben.
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