Object: Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

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2. Werden wegen solcher vorzeitiger Ausladungen Rückerstattun- 
gen von bereits gezahlten oder verrechneten Abgaben von dem Ab- 
gabepflichtigen beansprucht, so ist von diesem ein begründeter An- 
trag an das Wasserbauamt Frankfurt a. M. zu richten. 
3. Bei derartigen Rückerstattungen, die auf ein Verschulden des 
Abgabepflichtigen zurückzuführen sind und ausschließlich in dessen 
Interesse liegen, wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10% 
des zurückzuerstattenden Betrages in Abzug gebracht. Die Mindest- 
gebühr beträgt in diesem Falle 50 Rpfg., die Höchstgebühr Rm. 20.—. 
Anträge auf Rückerstattung im Betrage unter zwei Reichsmark 
bleiben unberücksichtigt. 
4. Dasselbe gilt für Rückerstattungen, die auf ungenaue Aus- 
Füllung der Anmeldungen durch die Schiffer oder Abgabepflichtigen 
zurückzuführen sind. 
S 8. 
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Umschlagsgüter, 
A. Güter, die von der Reichsbahn auf den Wasserweg des kana- 
lisierten Mains oder umgekehrt unverändert und unverzüglich um- 
geschlagen werden, gelten als Umschlagsgüter im Sinne des Tarifs, 
soweit sie nachstehenden Voraussetzungen entsprechen: 
1. Der Umschlag von Schiff zur Reichsbahn oder umgekehrt 
muß ungeteilt in ganzen Reichsbahnwagenladungen erfolgen. 
2. Für die Empfangs- oder Abgangsstelle der Reichsbahnwagen 
müssen mehr als 5 Tarifkilometer auf Reichsbahnstrecke zur 
Anrechnung kommen. 
Für die Gewährung der Abgaberückerstattung für Umschlags- 
güter gelten außerdem die folgenden allgemeinen. Bestimmungen: 
I. Die Abgaben müssen zunächst für jeden Transport in voller 
Höhe wie sonst entrichtet werden (Ausnahme s. V). 
II. Die Rückerstattungsanträge — Muster M — sind für jedes 
Schiff besonders in doppelter Ausfertigung auszufüllen und 
an das Wasserbauamt zu Frankfurt a. M. innerhalb der 
anten angegebenen Fristen einzureichen, 
Die Anträge müssen von den handelsgerichtlich zu- 
gelassenen Geschäftsführern unterzeichnet sein, gegebenen- 
falls auch von anderen Personen, die hierzu gegenüber dem 
Wasserbauamt ausdrücklich als bevollmächtigt bezeichnet 
worden sind. 
Güter- 
klassenver- 
zeichnis 
Güter- 
verzeichnis
	        
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