Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  J.  Bonn.

Zwecke  der  Reichsverteidigung  —  Land  und  See  —  betrug  damals
29  sh  pro  Kopf;  die  der  Kolonisten  4  sh  5 3 / 4  d.
Eine  Verminderung  dieser  Lasten  ist  wenig  wahrscheinlich.  Das
britische  Reich  als  Reich  betrachtet  ist  ein  Inselreich;  seine  einzelnen
Bestandteile  sind  entweder  Inseln  oder  vom  Meer  umspülte  Halbkontinente ­
  und  Halbinseln  mit  einer  Landgrenze  (Kanada  und
Indien);  was  das  Reich  trennt,  ist  das  Meer;  aber  ebendieses
Meer  eint  auch  das  Reich.  Die  politischen  wie  die  wirtschaftlichen ­
  Beziehungen  des  britischen  Reiches  gehen  über  die  See  und
müssen  über  die  See  gehen.  Es  regiert  nicht  nur,  wie  andere
kolonienbeherrschende  Länder,  überseeische  Besitzungen;  seine
eigentlichen  Bestandteile,  die  Tochterstaaten,  sind  von  ihm  durch
das  Meer  getrennt.  Die  Tatsache,  daß  ein  anderes  Land  die  Herrschaft ­
  zur  See  ausübt,  würde  für  das  britische  Weltreich  nicht  eine
Bedrohung  und  eine  Schädigung  bedeuten;  sie  würde  seine  Zerstörung ­
  herbeiführen.  Wenn  Deutschland  einem  übermächtigen
Gegner  zur  See  gegenüberstünde,  so  würde  der  deutsche  Handel
aufs  schwerste  geschädigt,  die  überseeischen  Besitzungen  würden
verloren  gehen;  das  deutsche  Wirtschaftsleben  würde  tiefe  Wunden
erleiden,  das  deutsche  Ansehen  in  der  ganzen  Welt  sinken  —  aber
das  Deutsche  Reich  als  solches  würde  weiterbestehen;  das  britische ­
  Reich  würde  in  einem  ähnlichen  Falle  der  Auflösung  zusteuern.
An  seiner  Stelle  würden  eine  Anzahl  selbständiger  Nationen,  teils
große,  teils  kleine,  aus  den  Tochterstaaten  hervorgehen.
Das  Reich  als  Ganzes  ist  nur  gesichert,  wenn  seine  Glieder  den
steigenden  Anforderungen  gewachsen  sind.  Kann  das  Mutterland
sie  allein  nicht  tragen,  so  ist  es  auf  die  Unterstützung  der  Kolonien
angewiesen.  Dabei  sind  zwei  Wege  möglich.  Die  Kolonien  können
entweder  Zuschüsse  zur  bestehenden  Reichsflotte  leisten  oder
eigene  koloniale  Flotten  bauen,  die  mit  der  Reichsflotte  gemeinsam
arbeiten  werden.  Beide  Wege  sind  beschritten  worden.  Die  kleineren ­
  Kolonien,  wie  Neufundland  oder  Neuseeland  und,  der  weißen
Bevölkerung  nach,  Südafrika,  sind  natürlich  nicht  imstande,  eine
eigene  Flotte  zu  bauen;  sie  haben  dem  Mutterlande  Zuschüsse  für
Flottenzwecke  geleistet  oder,  wie  Neuseeland,  ein  auf  ihre  Kosten
erbautes  Schiff  zur  Verfügung  gestellt.  Bei  dieser  Form  der  Beisteuer ­
  zu  Reichszwecken  begibt  sich  die  Kolonie  naturgemäß  der
unmittelbaren  Verfügung  über  ihren  Zuschuß  oder  über  das  ihr  ge ­
            
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