fullscreen: Grundteilungsgesetz

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zweifellos in derselben Hand erhalten und an die Kinder 
weitervererbt werden würde. 
Nun sei es interessant, von einer Statistik Kenntnis 
zu nehmen, die der Oberpräsident der Provinz Sachsen 
unter dem 18. März 1914 vorgelegt habe. Es handle sich 
da allerdings um Angaben und Feststellungen der Landräte, 
und er gebe ohne weiteres zu, daß diese Angaben sowohl 
hinsichtlich der Preise wie der Grundflächen nicht ganz genau 
zahlenmäßig nachzuweisen sein würden. Aber im großen 
und ganzen werde man doch annehmen können – und er 
habe keinen Grund, daran zu zweifeln , daß es sich um 
eingehende Ermittlungen handle, und daß die Hahlen in 
großen Umrissen auch zutreffen würden. Die hier mit- 
geteilten Zahlen bezögen sich auf den Zeitraum von un- 
gefähr zwei Jahren, der sich aus verschiedenen Abjschnitten 
der Jahre 1910, 1911 und 1912 zusammensetze. Es ergebe 
sich daraus, daß in der Provinz Sachsen, die ja bekanntlich 
lange nicht so dem Güterhandel und der Güterschlächterei 
unterworfen sei wie andere Provinzen, in den zwei Jahren 
durch gewerbsmäßige Güterhändler und Panrgzellanten, 
deren Zahl auf ungefähr 264 angegeben werde, 12238 ha 
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worden nur 1 566 ha, während 10 261 ha für die Ver- 
größerung bestehender Wirtschaften benutzt worden seien. 
Der mutmaßliche Gewinn der Aussclächter 
werde bei dieser, im ganzen also nur zirka 12 0 0 0 ha um- 
fassenden Transaktion, auf 2 224 3 6 7 & angegeben. 
Wenn diese Zahlen auch nur einigermaßen zutreffend seien, 
woran er nicht zweifle, so entrollten sie doch ein Bild von 
der Tätigkeit des Güterhandels, das auch wohl den Herren, 
die den Vorschlägen der Staatsregierung nicht ohne Be- 
denken gegenübersständen, Grund zu ihrer erneuten ein- 
gehenden Prüfung geben müßte. 
Nun habe er aus der bisherigen Verhandlung den Ein- 
druck gewonnen, daß sich manche Vertreter der verschiedenen 
Parteien schließlich abfinden würden mit der Belästigung, 
die dem Güterhändler aus der erforderlich werdenden Ge- 
nehmigung erwachse, in dem Gedanken, daß doch ein großer 
Teil des Güterhandels nach wie vor in seinen Ent- 
schließungen frei bleibe, und daß es im Interesse der inneren 
Kolonisation unbedingt erforderlich sei, die Zerschlagung 
ländlicher Besitzungen in die richtigen Bahnen zu lenken. 
Bedenken würden mehr erhoben vom Standpunkt des 
Grundbesitzes selbst aus, von dem Gesichtspunkt aus, daß 
der Vorschlag der Staatsregierung ein Sinken der Güter- 
[j bz eine Entwertung des Grundbesitzes zur Folge 
aben würde. i 
Zunächst wieder ein Beispiel aus Bayern: in Bayern 
seien im Jahre 1912 durchschnittlich für den Hektar 1 800 
und einige Mark bezahlt, also jedenfalls ein Beweis, daß 
das bayerische Güterzertrümmerungsgesetz abschwächend auf 
die Preise der ländlichen Grundstücke nicht eingewirkt habe. 
' Er bitte auch das wiederholen zu dürfen, was er schon 
bei der ersten Beratung im Plenum ausgeführt habe: die 
Wertsteigerung, die der Grundbesitz durch die größere 
Rentabilität erfahre, dadurch, daß der ländliche Besitzer 
besser wirtschaften gelernt habe und dem Lande größere Er- 
träge abgewinne, bleibe auch in Zukunft dem ländlichen 
Grundbesitz jedenfalls erhalten, und er wüßte auch keinen 
Grund, warum nicht eine weitere Preissteigerung in Zu- 
kunft auch in den Fällen eintreten könnte, wo es sich um 
einen besonders günstig gelegenen Grundbesit handle, wo 
ein Nachbarbesitzer sich zu arrondieren wünsche und wo sich 
schließlich mehr Käufer geltend machten als bisher, infolge 
der Zunahme des Kapitals, der Zunahme der Leute, die 
Grundbesitß zu erwerben und ihr Geld in Grundbesitz an- 
zulegen wünschten. Diese Vorteile, die der Grundbesitz in 
den letten Jahrzehnten gehabt habe, blieben ihm bezüglich
	        
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