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Zweites Buch, Cap. 1.
Die Rechte incorporirter legaler Zünfte spielen bei der
ganzen Entwicklung eine Rolle, doch ist hier offenbar das
Treiben freier Verbände von grösserer Bedeutung. Anders
bei den Strumpfwirkern. In diesem Gewerbe beginnt der
Streit mit einer Opposition gegen Zunftrechte.
Das Strumpfwirkergewerbe in London wurde schon unter
Cromwell, wie alle Londoner Gewerbe, incorporirt ). 15. Karl
II. (1664) erhielt .die Strumpfwirkerzunft darauf einen Charter,
der sie zu einer „Corporation mit staatlicher Autorität“ unter
dem Titel „Master, Wardens, Assistants and Society of the
Company of Frameworkknitters of our said cities of London
and Westminster and our Kingdom of England and dominion
;f£ Wales‘ gestaltete,
Danach konnte jeder Strumpfwirker zum Beitritt zur
Gesellschaft gezwungen werden?) unter Geldstrafe von 5 Pf.
Sterl. für jede Woche, in der er ohne Beitritt das Gewerbe
trieb. Die Organe der Zunft bekamen das Recht, alle Werk-
stätten zu betreten und Geldstrafen für betrügerische oder
regelwidrige ‚Arbeit aufzulegen. Die Corporation durfte
Statuten erlassen.. Sie sollte im Allgemeinen die gesetzliche
7jährige Lehrzeit im Gewerbe einführen, der Vorstand konnte
aber auch Andere aufnehmen ?).
Es wurde also eine Zunft mit dem Sitze in London 8°
gründet, welche das Gewerbe im ganzen Lande beherrschen
sollte und welcher ausgedehnte gewerbepolizeiliche Befugnisse
übertragen wurden,
Im Jahre 1710 kamen bereits Streitigkeiten mit den
Arbeitern vor, welche über Ueberzahl von Lehrlingen nament-
lich in Folge der Annahme von Kirchspiellehrlingen klagten
und als Vorläufer der späteren Ludditen die Rahmen ze!”
störten. Die Meister gaben damals nach, Einer aber wanderte
nach Nottingham aus, setzte sich über die Londoner Regeln
weg und nahm unbeschränkt Kirchspiellehrlinge an, wofür €F
1) Felkin, History of the Machine wrought Hosiery and Lace Mar
nufactures, London 1867, S. 67. ,
?) Report on Framework-knitters Petitions. 27. Mai 1812.
3 a a 0. S. 49, siehe den Wortlaut des Charters.