Zweck und Bedeutung der Buchhaltung uito- Ö Tn
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II. Zweck und Bedeutung der Buchhaltung im allFvztéiueg; nd
der Bankbuchhalturg im besonderen. .
Die Buchhaltung soll alle G eschäfts vor fälle nach
ihrem wesentlichen Inhalt und ihren Wertziffern
lückenlos aufzeichnen, dieselben bearbeiten u n d
zur Bilanz weiterleiten, ohne daß sich auf dem Wege
von der ersten Eintragung bis zum Abschluß Fehler einschleichen.
Sie wird dadurch zu einem Werkzeug zur Erkenntnis d e s
Betriebslebens. Als solches hat sie eine Fülle von Aufgaben.
Sie dient der Aufzeichnung der Bestände und Veränderungen
der Vermögensteile, der Prüfung der Zahlungsbereitschaft,
der Erforschung der Rentabilität in den einzelnen Sparten
und im ganzen, der Verfolgung der Umsatzgröße und -intensität,
der Gruppierung der Aufwendungen im Dienste der Selbstkostenrechnung,
der Durchleuchtung der Kapital- und Schuldverhältnisse
des Unternehmens, als Hilfsmittel einer wirksamen Kontrolle.
Alle auf die inneren Betriebsvorgänge sich beziehenden
Fragen rechnungsmäßiger Natur, die an den Leiter eines Unternehmens
herantreten, müssen sich auf Grund der Buchhaltung
schnell und zweifelsfrei beantworten lassen. Aber nicht nur für
den Unternehmer soll sie eine Rechnungslegung sein. Sie ist
gleichzeitig ein wichtiges Auskunftsmittel für die Gläubiger des
Unternehmens, für übergeordnete Stellen, für den Staat, welcher
Ertrag, Vermögen und Umsatz der Unternehmung besteuert,
sowie ein wichtiges Beweismittel vor den Gerichten. Unter der
Mannigfaltigkeit der Zwecke ragt einer als Hauptaufgabe hervor.
Die Buchhaltung soll eine Darstellung der Vermögenslage
und Vermögensänderungen mit dem Ziele einer exakten Erfolgsausweisung,
also eine ko.nbinierte Vermögens- und Gewinnrechnung
sein.
Die einfache Buchhaltung vermag diese Aufgaben nur
unvollkommen zu lösen. Sie bes:.hränkt sich auf periodische Besitzstandsaufnahme
und fortlaufende Aufzeichnung des Zu- und Ab-LLM
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hiebsstteiuragen.: Verwaltungs-, Buchhaltungs-, ÜRorrespondenz- und
ontrollabteilung.