Full text : L' economia italiana dal 1919 al 1929

XXV'.  Seide  und  Seidenwaareu.

175

i

T  a  r  i  fraäs8ige  Benennung

Zoll

allgemeiner ­


tragsmässiger


Italien.

Kg.

Lira  Cent.

Lira

Cent.

128

129
130
131

132

Ordinäre  Gewebe  aus  Seidenabfällen  (Sirighelli)
und  Ravelli  di  Seta,  auch  Stoppolini,  mit
andern  Stoffen  gemischt  oder  nicht  .  .  .
NB.  Borten,  Bänder,  Decken,  Strumpf-  und  Posanientierwaaren
  aus  Seide  oder  Floretseide
zahlen  wie  die  betreffenden  Gewebe.
Spitzen  und  Tüll  aus  Seide:
a)  glatt
b)  gemustert
Spitzen,  Borten  und  Tüll  aus  Seide  und  Floretseide, ­
  gemischt  mit  echtem  und  falschem
Gold  und  Silber
Knöpfe:  a)  überzogen  mit  Seide  od.  Floretseide
b)  überzogen  mit  anderen  Stoffen  .  .
Anmerkung:  Damit  diese  Knöpfe  als  solche  betrachtet
werden,  genügt  es,  dass  die  Schanseite  derselben  mit  Seide
oder  Floretseide  überzogen  sei.  Eine  Ausnahme  findet
statt,  wenn  Baumwolle,  Holz  oder  etwas  Anderes  auf  der
Rückseite  sichtbar  ist.
Genähte  Gegenstände  :  wie  die  Gewebe,  aus  welchen
sie  bestehen,  mit  einem  Zuschlag  von  10<>/o.
Alle  unter  Post  124  b)  und  c),  125  c)  und  d),
dann  126  bis  132  genannten  Artikel  in  der
Ausfuhr  frei.

1  2

1  12
1  18

1  15
1  I  4
1  2

8
12
10

Niederlande.

Seide  und  alle  B'oare»  am  Seide  sind  zu
verzollen  mit  5®/o  vom  Werthe.
Portugal.
Spitzen
Plüsch
Velvets  und  Satin
Rips
Shawls  von  seidenen  Spitzen
„  alle  anderen
Hals-  und  Schnupftücher
Gewebe,  n.  bes.  specificirt,  glatte  u.  gemusterte
Anmerkung:
1.  Gewebe,  in  welchen  der  Einschlag  ganz  von
Seide,  die  Kette  nur  theilweise  von  Seide,
sind  wie  Seidenwaaren  zu  behandeln.
2.  Gewebe,  in  welchen  nur  der  Einschlag  oder
die  Kette  ganz  von  Seide  ist,  oder  im  Einschlag ­
  und  Kette  nur  die  Hälfte  oder  mehr
von  Seide  oder  Baumwolle  enthalten  sind  .
3.  Alle  and.  Gewebe,  welche  Seide  in  ununterbrochenen ­
  Faden  in  einer  kleineren  Menge
als  die  Hälfte  des  anderen  Materials  bilden,
werden  nach  dem  andern  Material  behandelt,
jedoch  mit  einem  Zuschlag  von  30«  o  belegt.
Gewebe,  seidene,  gestickte,  werden  mit  obigem
Zoll  u.  einem  Zuschlag  von  20»/o  belegt.
„  gemischt  mit  echtem  Gold  u.  Silber  desgl.
mit  einem  Zuschlag  von  25  «'o.

Kg.

Reis

Reis

1  5450
1  1545
1  6180
1  5665
1  5450
1  6758
1  2834
1  6180

1  2575
            
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