4.: B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
1. Wechseleing ang: 2. Wechsselaus gang:
Per Wechselkonto An Wechselkonto
an Bankenkonto, per Bankenkatn|&
an Kontokorrentkonto, per Kontokorrentkonto,
an Depositenkonto, per Depositenkonto,
an Wechselspesenkonto, per Wechselspesenkonto,
an Wechselzinsenkonto, per Wechssselzinsenkonto,
an Provisionskonto. per Provisionskonto.
Betriebe (meist kleinere), die keine eigene Wechselprimanota
haben, buchen nach der Wechselpost in Strazzen, danach ins Skontro
und stimmen die Strazzen täglich mit der allgemeinen Primanota
ab.
d) Das W echs elv erf all buch ist ein Hilfsbuch für den Verwalter
des Wechsselportefeuillee. Um die Präsentation fällig gewordener
Wechsel (durch Kassenboten, Postauftrag oder eine befreundete
Bank) rechtzeitig zu veranlassen, führt er unabhängig
von den übrigen Büchern einen Kalender, in dem die eingehenden
Wechsel vor dem Einordnen in das Portefeuille nach Fälligkeitstagen
geordnet eingetragen werden. Bei Herausnahme von
Wechseln aus dem Bestand zum Zwecke der Rediskontierung, der
Akzepteinholung oder Präsentation werden entsprechende Bemerkungen
in das Wechselverfallbuch gemacht, oder die ursprünglichen
Eintragungen werden durchstrichen. So weist auch dieses
Buch jederzeit den Bestand näch. Die Abstimmung des Wechselverfalibuches
mit dem tatsächlichen Bestand ist besonders leicht,
da beide nach dem Tage der Fälligkeit der Wechsel geordnet sind.
Das Wechselverfallbuch kann auch zur Abschätzung der durchschnittlichen
Laufzeit der bei der Bank eingegangenen Wechsel und
zu einer Feststellung der Häufigkeit der verschiedenen Verfallzeiten
benutzt werden. (Vergl. Form. 14 S. 40.)
e) Das Wechselobligob uch dient zum Nachweis der wechselmäßigen
Regreßrechte der Bank gegenüber den Einreichern der
Wechsel. Iedem Kunden, dem bei der Bank Diskontkredit gewährt
wird, wird darin ein Konto eingerichtet, das auf Grund des
Wechselkopierbuches geführt wird (Form. 15, S. 40). Das Wechsselobligobuch
enthüllt der Bank manche Geschäftsbeziehungen ihrer
Kunden, es zeigt besonders, an wen sie die Wechsel in Zahlung
gaben und von wem sie Wechsel annahmen. Wird die Inanspruchnahme
des Diskontkredites seitens eines Kunden ss0 stark, daß
die Bank bei Nichthonorierung der Wechsel für ihre Regreßrechte
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