9') B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
phisch einlaufende Orders werden auf einem ähnlichen Formular
notiert; ein gleichzeitig gefertigter Durchschlag wird dem Kunden
als Bestätigung übersandt. Nur die Beamten des Effektenbureaus
(Effektenschalter, Börsenbureau) und die zuständigen Korrespon-
denten dürfen Aufträge zum An- und Verkauf entgegennehmen. Bei
Empfangnahme der Aufträge hat der betreffende Beamte die genaue
Einlaufzeit anzugeben und das Auftragsformular gegenzuzeichnen.
Zunächst gelangen alle Orders in die Effektenkorrespondenz, die
sich in einem Kundenorderbuch Notizen macht. Kauf-
aufträge werden sodann dem Kontokorrentbuchhalter vorgelegt,
der an vorgesehener Stelle bestätigt, daß ein genügendes
Guthaben zum Ankauf der Effekten vorhanden ist. Auf den
Verkaufaufträgen muß die Depotbuchhaltung den Depotbestand
vermerken.
Der Durchlauf der Orders ist so zu beschleunigen, daß sie
mindestens eine Stunde vor Börsenbeginn im Börsenbureau ein-
laufen. Jeder Effektenhändler vermittelt den Umsatz in einer
bestimmten Gruppe von Wertpapieren (Aktien, Obligationen,
Freiverkehrswerte usw.). Er führt ein Limitbuch, getrennt
nach Effektengattungen, in dem sich Käufe und Verkäufe gegen-
überstehen. (Vergl. Formular Nr. 19 S. 53.)
Aufträge für auswärtige Börsen werden telephonisch oder tele-
graphisch an eine befreundete Bank des betreffenden Börsenplatzes
weitergegeben. Für diese Aufträge werden Limitbücher mit etwas
anderer Spalteneinteilung geführt. (Vergl. Formular Nr. 20 S. 53.)
Des gleichen Limitbuches bedienen sich alle Banken an Nicht-
börsenplätzen. Für sie erübrigt sich in vielen Fällen die Einrich-
tung eines besonderen Börsenbureaus. Das Limitbuch wird dann
von einem Beamten der Effektenabteilung geführt:
Über alle für die ortsgleiche Börse bestimmten Orders werden,
falls sie nicht kompensierbar sind, sog. Maklerzettel aus-
geschrieben und bis etwa eine Viertelstunde vor Börsenbeginn den
Maklern übersandt. Bei Börsenschluß lassen sich die Händler von
den Maklern die Ausführungskurse angeben und machen sich in
ihrem Händlerbuch Notizen darüber. Die Ausführungskurse wer-
den im Limitbuch eingesezt. Wenige Stunden nach Börsenschluß
ist die Bank bereits im Besitz der Makler-Schlußnoten und
des amtlichen Kurszettels, sodaß sie die getätigten Schlüsse nach-
rüfen kann.
Die Ausführungsanzeige der an auswärtige Börsenplätze weiter-
geleiteten Orders geht meist telephonisch oder telegraphisch ein.
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