Metadata : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

38  Die  Grundlagen.
striegebiet).  Doch  greifen  häufig  noch  andere  Bestimmungsgründe  in  diese
Standortfigur  ein.
Zu  der  zweiten  Gruppe  der  Standortsbedingungen  —  den  außerordentlichen,
weil  sie  nicht  überall  oder  nicht  mit  demselben  Gewicht  auftreten  —  gehören  die
folgenden:  1.  die  Beschaffung  der  erforderlichen  Kraft.  Hierzu  folgendes:
Auf  die  Beziehung  zwischen  Kohlengrube  und  Eisengewinnung  ist  schon  hingewiesen  worden; ­
  doch  auch  für  den  Masohinenantrieb  spielt  die  Kraft  eine  Rolle.  So  hat  die  Kohle  im
Laufe  der  Zeit  die  Betriebe  von  der  Nähe  des  Holzes,  dann  aus  den  Tälern,  wo  die  Wasserkraft
zur  Verfügung  stand,  nach  den  Eisenbahnverkehrspunkten  gezogen,  die  für  den  Bezug  der
Kohle  günstig  liegen.  Die  bessere  Ausnutzung  der  Kohle,  die  Verwendung  minderwertiger
Kohle  sowie  die  Verwendung  der  Braunkohle  zur  Gewinnung  von  elektrischer  Kraft  wirken
ähnlich  Standort  verändernd.  Insbesondere  die  Ausbildung  der  elektrischen  Kraft  bringt  eine
Verlagerung  der  Standortsverhältnisse  (Südbayern,  Alpenvorländer)  mit  sich,  sofern  es  nicht
gelingt,  die  Kraft  durch  Fernleitungen  wieder  an  die  Betriebe  heranzubringen.  Doch  sind  hierbei ­
  nicht  nur  die  Kosten  der  Kraftversorgung  zu  beachten,  sondern  auch  die  Tatsache  der
Kraftversorgung  selbst  ist  mit  in  Rechnung  zu  stellen  (Erlangung  eigener  Kraftquellen  zur
Sicherung  des  Betriebes).  Im  einzelnen  können  wieder  die  Unterschiedlichkeiten  der  örtlichen
Tarife  der  Kraftversorgung  (Gas,  Elektrizität)  standortbildend  wirken  (Sondertarife).
2.  Die  Kosten  des  Grund  und  Bodens  für  den  Standort  (Stadt  und  Land,  Großund
  Kleinstadt,  Innen-  und  Außenbezirke  der  Großstädte,  Sonderpreise  für  Industriegelände). ­
  3.  Die  unterschiedliche  Höhe  der  Besteuerung  sowohl  von  Land
zu  Land  (Auslandsniederlassungen)  als  auch  in  den  verschiedenen  Teilen  desselben
Landes  (Gewerbesteuer),  die  durch  die  Steuergesetzgebung  beseitigt,  in  einzelnen
Fällen  jedooh  durch  besondere  Maßnahmen  auch  vergrößert  werden  kann.  4.  Besonderheiten ­
  der  Fabrikationsverfahren,  zum  Beispiel  die  Abwässerfrage  in  der  Lederindustrie. ­
  5.  Die  Begünstigung  des  Exportes,  die  es  nahe  legt,  neue  Betriebe  in  der
Nähe  der  Küste  zu  errichten  (Hafenstädte).  6.  Die  Zölle,  die  es  unter  Umständen
vorteilhaft  erscheinen  lassen,  die  Herstellung  eines  Gutes  oder  Teile  desselben  in
das  Ausland  zu  verlegen.  Jedoch  ist  bei  diesem  Bestimmungsgrund  zu  beachten,
daß  er  leicht  durch  entsprechende  Maßnahmen  der  beteiligten  Länder  wieder
geändert  werden  kann.
Neben  den  ordentlichen  und  außerordentlichen  Bestimmungsgründen  können
schließlich  noch  solche  besonderer  Art  ein  gewichtiges  Wort  bei  der  Wahl  des
Standortes  mitsprechen.  So  wird  man  unter  Umständen  auf  den  sich  nach  dem
Vorstehenden  ergebenden  günstigen  Standort  verzichten  können,  wenn  es  sich
um  Leistungen  handelt,  die  neuartig  oder  durch  Monopolpreise  geschützt,  also  ohne
Wettbewerb  sind.  Dann  ist  es  möglich,  daß  die  Absatzpreise  so  gestaltet  werden,
daß  die  Nachteile  eines  an  sich  ungünstigen  Standortes  aufgewogen  werden.  Um
so  mehr  achtet  der  Wettbewerb  darauf,  die  Gegebenheiten  günstigerer  Standortsbedingungen ­
  auszunutzen,  sobald  sich  die  erste  Möglichkeit  dazu  bietet.  Ferner
kann  sich  der  Standort  aus  persönlichen  Verhältnissen  herleiten:  irgendwo  befindet ­
  sich  ein  tüchtiger  Unternehmer,  der  einen  Betrieb  errichtet,  obwohl  der
Standort  nicht  der  günstigste  zu  sein  scheint;  aber  der  Betrieb  gewinnt  einen
solchen  Vorsprung  in  seinen  Leistungen  (oder  in  der  Heranbildung  eines  Arbeiterstammes), ­
  daß  er  sich  selbst  den  günstigen  Standort  schafft  und  diesen  beibehält
(Maschinenbau  in  Hannover-Linden,  optische  Industrie  in  Jena).
Überhaupt:  wenn  man  daran  geht,  den  gegenwärtigen  Standort  bestimmter  Betriebe  zu
erklären,  dann  wird  man  bald  einsehen,  daß  in  sehr  vielen  Fällen  auch  diese  Gründe  noch
nicht  ausreiohen-  Insbesondere  im  18.  und  19.  Jahrhundert  sind  zahlreiche  Betriebe  an  diesem
oder  jenem  Ort  gegründet  worden,  weil  sie  hier  erwünscht  waren  (Porzellanherstellung)  oder
allgemein  als  zukunftsreich  galten  (Textilindustrie).  Obwohl  sich  inzwischen  die  Standortsbedingungen ­
  verschoben  haben,  sind  die  Betriebe  geblieben  oder  sie  haben  sich  auch  in  ihren
Leistungen  umgestellt  (Erfurter  Blumen-  und  Gemüsehau).  Heute  erscheint  ihr  Standort
als  unbegreiflich  und  unerklärlich.  Dazu  kommt,  daß  solche  Betriebe  andere  (Hilfs-  und  verwandte) ­
  Betriebe  nach  sich  gezogen  haben  oder  die  Bevölkerungsvermehrung  neue  Arbeitskräfte ­
  für  neue  Betriebe  freigemacht  hat.  Somit  ist  es  oft  schwer,  für  den  gewordenen  Stand ­
            
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