Full text: Uruguay Wertschätzungstarif

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Nummer 
des 
Tarifs 
Bezeichnung der Waren 
Maßstab 
Zoll⸗ 
ichätzungs⸗ 
wert 
Bezeichnung der Waren 
Maßstab 
Zpezi⸗ 
fischer 
Zoll! 
Werte Zu⸗ 
zoll schläge 
Pesos 
Pesos 
v8v 
834 
Hüte, genau so, wie vorstehend, 
nicht fertige .............. 
Dergl. aus Filz, weiche ...... 
Dergl., dergl., nicht fertige ... 
Dergl. aus Wolle, mit steifer 
Krempe ....... ......... 
Dergl., dergl. nicht fertige 
Dergl. aus Wolle, weiche .... 
Dergl., dergl. nicht fertige. ... 
Dergl. aus Stroh, feine ...... 
Dutzende 
18,00 
12,00 
Hüte, unausgerüstet oder in Glocken 
Dutzend i 
9,601 
835 
14 
Dergl. aus Filz von Fischotter⸗ Kanin⸗ 
chen⸗ oder Hasenhaaren, weiche .... 
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in 
Glocken............ ... ... ... 
Dergl., steife, aus Wolle oder Bei— 
mischung ...................... 
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in 
Glocken 
Dergl., weiche, aus Filz, Wolle und 
Beimischung .................. 
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in 
Glocken ...................... 
Dergl. aus geflochtenem Stroh, Palmier, 
Rotin, Manila, italienische aus ge— 
nähtem Stroh und Rustic, feine .. 
Dergl., wie vor, unausgerüftet oder in 
Glocken 
Dergl. aus geflochtenem oder genähtem 
Stroh, Rustie, Cannotier oder andere 
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in 
— 
Dergl. aus Stroh für Schnitter, aus 
Binsen oder Holzspan ........... 
836 
10,00 
4 
9.00 
14 
14 
14 
14 
14 
14 
837 
6. 60 
838 
14 
10,00 
8.,00 
720 
839 
5,00 
480 
340 
3,00 
10,00 
3,60 
8341 
2.340 
l 
Dergl., dergl., nicht fertige. ... 
Dergl., dergl., gewöhnliche .... 
Dergl., dergl., nicht fertige ... 
Dergl., dergl., für Schnitter .. 
Dergl. aus Binsen .......... d 
Dergl. aus Holzspan und Nach— Dergl. aus Holzspan, Nachahmung von 
ahmung von Stroh ....... 6,00 A as 14 
Anmerkungen: Alle Hüte für Kinder erhalten auf ihre betreffenden Zollschä ungswerte und Zölle einen Nachlak 
oe 8 38 enlesun Der a — 3 F e aee 8 uen Nahtad vun Wwg 
ex Umstand, daß in dieser Tabelle doppelte Tarifierungen erscheinen, kommt da er, daß das Gesetz für die spezifischen Zöll— 
27. Juli 1915 die in dem Tarif enthaltenen Zollschätzungswerte nicht aufgehoben hat; dgt sind hit RI e —9— 8 
in dem erwähnten Gesetze verzeichneten abweichen. Andererseits bestimmt der Beschluß der Regierung vom 30 Juli 19188 ausdrücklich, daß 
die Zölle und Zuschläge nach den Zollschätzungswerten des geltenden Tarifs berechnet werden. 
Anmerkungen zum Tarif über Bekleidungsartikel und Kurzwaren. 
8. Tischdecken. — Gehen sie mit Fransen ein, so erhalten sie einen 
Zuschlag von 20 v H zu ihren Zollschätzungswerten. 
Strafford-⸗Bünder. — Strafford-⸗Bänder aus Seide werden als 
Bänder aus Seide in ihren betreffenden Klassen angesehen. 
Casimir aus Wolle und Baumwolle. — Als Casimir aus Wolle 
und Baumwolle wird solcher angesehen, dessen Schuß stejido] oder 
Kette aus Baumwolle besteht. 
Zigarrentaschen. — Zigarrentaschen aus Metall im allgemeinen 
fallen unter den Abschnitt „Juwelierwaren“. 
Brieftaschen. — Diese werden als Geldtäschchen angesehen. 
Krawatten. — Für Krawatten aus Seide und Baumwolle er— 
näßigt sich der Zollschätzungswert um 25 v H, wenn der Prozent—⸗ 
anteil an Seide 10 v H nicht erreicht. 
Schnur. — Die inneren Stoffe in den Schnüren werden bei der 
Tarifierung nicht berücksichtigt. 
Kragen für Kinder. — Als solche werden Kragen bis 85 em angefehen. 
Blumen. — Alle Zollschätzungswerte gelten für einzelne Zweige; 
diejenigen, welche in größerem Umfang eingeführt werden, werden 
nach ihrem Verhältnis abgeschätzt. Die Zweige für Blumentöpfe 
oder Zimmerschmuck erfahren einen Zuschlag von 50 v H zu ihren 
betreffenden Zollschätzungswerten. Für die Hauptzweige erhöht 
sich der Zuschlag um 26 v H, wenn sie 60 em messen, für die 
zrößeren im Verhältnis. 
i) Nrn. 848 u. 849 siehe S 47. -. 3) Hand. Arch. 1915 16. 1194. 
14 
14 
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17. Formen oder Bezüge für Regenschirme. — Darunter wird das 
Gewebe verstanden, das für die Herstellung der Regenschirme ein⸗ 
jach zugeschnitten oder schon genäht ist. 
Flanell. — Flanell für Männeranzüge wird als Casimir angesehen. 
Stoffe aus Leinen und Baumwolle. — Als Stoffe aus Leinen 
und Baumwolle werden solche angesehen, die mindestens 30 v H 
Baumwolld enthalten. 
Stoffe. — Die Verzollung von Stoffen unterliegt folgenden Be— 
dingungen: a) Als Baumwollftoffe für Kleider werden die ge⸗ 
musterten, solche mit durchbrochener Arbeit, solche aus kombiniertem 
Bewebe und andere Phantasiestoffe angesehen. b) Um als Stoffe 
aus Wolle und Baumwolle zu gelten, ist es unerläßlich, daß sie 
einen geringeren Baumwollanteil als 30 v H enthalten. Erfüllen 
ie diese Bedingung nicht, so werden sie als Stoffe aus reiner 
Wolle abgeschätzt. c) Stoffe aus Kunstseide oder aus Kunstseide 
und Beimischung von Baumwolle werden nach ihrem Werte ver—⸗ 
ollt. 
dandschuhe. — Lange Handschuhe jedweder Art erfahren einen 
Zuschlag von 80 v H zu ihren betreffenden Zollschätzungswerten, 
mnit Ausnahme derjenigen aus Seide und Beimischung. 
dandschuhe für Kinder erhalten bei der Verzollung einen Nachlaß 
von 30 v H; diese Anmerkung findet auf solche, die nach dem 
Hewichte verzollt werden, keine Anwendung. 
Puppen. — Gehen sie angekleidet ein, so erhalten sie einen Zu⸗ 
chlag von 50 v H zu ihrem betreffenden Zollschäßungswerte. 
41 
12 
13. 
4 
16. 
16.
	        
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