51
Nummer
des
Tarifs
Bezeichnung der Waren
Maßstab
Zoll⸗
ichätzungs⸗
wert
Bezeichnung der Waren
Maßstab
Zpezi⸗
fischer
Zoll!
Werte Zu⸗
zoll schläge
Pesos
Pesos
v8v
834
Hüte, genau so, wie vorstehend,
nicht fertige ..............
Dergl. aus Filz, weiche ......
Dergl., dergl., nicht fertige ...
Dergl. aus Wolle, mit steifer
Krempe ....... .........
Dergl., dergl. nicht fertige
Dergl. aus Wolle, weiche ....
Dergl., dergl. nicht fertige. ...
Dergl. aus Stroh, feine ......
Dutzende
18,00
12,00
Hüte, unausgerüstet oder in Glocken
Dutzend i
9,601
835
14
Dergl. aus Filz von Fischotter⸗ Kanin⸗
chen⸗ oder Hasenhaaren, weiche ....
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in
Glocken............ ... ... ...
Dergl., steife, aus Wolle oder Bei—
mischung ......................
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in
Glocken
Dergl., weiche, aus Filz, Wolle und
Beimischung ..................
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in
Glocken ......................
Dergl. aus geflochtenem Stroh, Palmier,
Rotin, Manila, italienische aus ge—
nähtem Stroh und Rustic, feine ..
Dergl., wie vor, unausgerüftet oder in
Glocken
Dergl. aus geflochtenem oder genähtem
Stroh, Rustie, Cannotier oder andere
Dergl., wie vor, unausgerüstet oder in
—
Dergl. aus Stroh für Schnitter, aus
Binsen oder Holzspan ...........
836
10,00
4
9.00
14
14
14
14
14
14
837
6. 60
838
14
10,00
8.,00
720
839
5,00
480
340
3,00
10,00
3,60
8341
2.340
l
Dergl., dergl., nicht fertige. ...
Dergl., dergl., gewöhnliche ....
Dergl., dergl., nicht fertige ...
Dergl., dergl., für Schnitter ..
Dergl. aus Binsen .......... d
Dergl. aus Holzspan und Nach— Dergl. aus Holzspan, Nachahmung von
ahmung von Stroh ....... 6,00 A as 14
Anmerkungen: Alle Hüte für Kinder erhalten auf ihre betreffenden Zollschä ungswerte und Zölle einen Nachlak
oe 8 38 enlesun Der a — 3 F e aee 8 uen Nahtad vun Wwg
ex Umstand, daß in dieser Tabelle doppelte Tarifierungen erscheinen, kommt da er, daß das Gesetz für die spezifischen Zöll—
27. Juli 1915 die in dem Tarif enthaltenen Zollschätzungswerte nicht aufgehoben hat; dgt sind hit RI e —9— 8
in dem erwähnten Gesetze verzeichneten abweichen. Andererseits bestimmt der Beschluß der Regierung vom 30 Juli 19188 ausdrücklich, daß
die Zölle und Zuschläge nach den Zollschätzungswerten des geltenden Tarifs berechnet werden.
Anmerkungen zum Tarif über Bekleidungsartikel und Kurzwaren.
8. Tischdecken. — Gehen sie mit Fransen ein, so erhalten sie einen
Zuschlag von 20 v H zu ihren Zollschätzungswerten.
Strafford-⸗Bünder. — Strafford-⸗Bänder aus Seide werden als
Bänder aus Seide in ihren betreffenden Klassen angesehen.
Casimir aus Wolle und Baumwolle. — Als Casimir aus Wolle
und Baumwolle wird solcher angesehen, dessen Schuß stejido] oder
Kette aus Baumwolle besteht.
Zigarrentaschen. — Zigarrentaschen aus Metall im allgemeinen
fallen unter den Abschnitt „Juwelierwaren“.
Brieftaschen. — Diese werden als Geldtäschchen angesehen.
Krawatten. — Für Krawatten aus Seide und Baumwolle er—
näßigt sich der Zollschätzungswert um 25 v H, wenn der Prozent—⸗
anteil an Seide 10 v H nicht erreicht.
Schnur. — Die inneren Stoffe in den Schnüren werden bei der
Tarifierung nicht berücksichtigt.
Kragen für Kinder. — Als solche werden Kragen bis 85 em angefehen.
Blumen. — Alle Zollschätzungswerte gelten für einzelne Zweige;
diejenigen, welche in größerem Umfang eingeführt werden, werden
nach ihrem Verhältnis abgeschätzt. Die Zweige für Blumentöpfe
oder Zimmerschmuck erfahren einen Zuschlag von 50 v H zu ihren
betreffenden Zollschätzungswerten. Für die Hauptzweige erhöht
sich der Zuschlag um 26 v H, wenn sie 60 em messen, für die
zrößeren im Verhältnis.
i) Nrn. 848 u. 849 siehe S 47. -. 3) Hand. Arch. 1915 16. 1194.
14
14
14
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17. Formen oder Bezüge für Regenschirme. — Darunter wird das
Gewebe verstanden, das für die Herstellung der Regenschirme ein⸗
jach zugeschnitten oder schon genäht ist.
Flanell. — Flanell für Männeranzüge wird als Casimir angesehen.
Stoffe aus Leinen und Baumwolle. — Als Stoffe aus Leinen
und Baumwolle werden solche angesehen, die mindestens 30 v H
Baumwolld enthalten.
Stoffe. — Die Verzollung von Stoffen unterliegt folgenden Be—
dingungen: a) Als Baumwollftoffe für Kleider werden die ge⸗
musterten, solche mit durchbrochener Arbeit, solche aus kombiniertem
Bewebe und andere Phantasiestoffe angesehen. b) Um als Stoffe
aus Wolle und Baumwolle zu gelten, ist es unerläßlich, daß sie
einen geringeren Baumwollanteil als 30 v H enthalten. Erfüllen
ie diese Bedingung nicht, so werden sie als Stoffe aus reiner
Wolle abgeschätzt. c) Stoffe aus Kunstseide oder aus Kunstseide
und Beimischung von Baumwolle werden nach ihrem Werte ver—⸗
ollt.
dandschuhe. — Lange Handschuhe jedweder Art erfahren einen
Zuschlag von 80 v H zu ihren betreffenden Zollschätzungswerten,
mnit Ausnahme derjenigen aus Seide und Beimischung.
dandschuhe für Kinder erhalten bei der Verzollung einen Nachlaß
von 30 v H; diese Anmerkung findet auf solche, die nach dem
Hewichte verzollt werden, keine Anwendung.
Puppen. — Gehen sie angekleidet ein, so erhalten sie einen Zu⸗
chlag von 50 v H zu ihrem betreffenden Zollschäßungswerte.
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