Volksgenossen nicht ausreicht, sich den notwendigen,
nach unsern sittlichen und kulturellen Anschauungen
gebotenen Anteil an den Gütern des Lebens zu sichern,
das sind die Aufgaben, die der Behörde durch das
Wort „Wohlfahrt“ gewiesen sind. Die staatspoli-
tische, sittliche und soziale Bedeutung dieser Auf-
gaben kann von niemandem verkannt werden.
Neben den erwähnten Aufgabenzweigen muß im
Rahmen der lübeckischen Wohlfahrtspolitik die Pflege
des Stiftungswesens einen bedeutsamen Platz ein-
nehmen. Die Stiftungen sind zumeist der Linderung
der Not der bedürftigen Kreise, sind der Wohlfahrt des
Volkes gewidmet. Diesem Zweck werden die Stif-
tungen, auch bei voller Wahrung ihrer Eigenart und
bei unbedingter Hochhaltung des Stiftungswillens,
am besten gerecht werden können, wenn die behörd-
lichen Aufgaben auf dem Gebiete des Stiftungswesens
in den Aufgabenkreis der allgemeinen s|taatlichen
Wohlfahrtspolitik, in den Aufgabenkreis der Behörde
für Arbeit und Wohlfahrt einbezogen werden. Auch
im Rahmen der neuen Behörde wird der Wunsch
lebendig sein, das große Vorbild, das unsere Vor-
fahren auf dem Gebiete des Stiftungswesens gegeben
haben, möge auch heute trotz aller wirtschaftlichen
Bedrängnis, ja gerade wegen der unsagbar großen
wirtschaftlichen Not, wirksam sein und zu neuen
Stiftungen anregen. Förderung der bestehenden
Stiftungen im Rahmen der allgemeinen Wohl-
fahrtspolitik, unter Zugrundelegung der Stiftungs-
satungen und des Sliftungswillens, Anregung neuer
Stiftungen: das muß die Richtschnur für die Ver-
waltung des Stiftungswesens im Rahmen der Be-
hörde für Arbeit und Wohlfahrt sein.
Die Bedeutung der einzelnen Aufgabengebiete der
neuen Behörde bedarf im Kreise derer, die zumeist
selbst auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege mit tätig
sind, keiner näheren Darlegung. Tausende von Kriegs-
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Sozialrentnern, ‘jind auf die Fürsorgearbeit der Be-
hörde angewiesen. Im Rahmen der allgemeinen
Fürsorge wird die Arbeit der Armenbehörde fort-
zuführen sein, wie wir hoffen, unter der tätigen Mit-