Full text: Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

EINLEITUNG: 
Die Förderung der Ausfuhr durch die Schaffung der Möglichkeit 
zur Versicherung der Forderungen aus dem Export ist in mehreren 
europäischen Ausfuhrländern letzthin mit steigendem Interesse er: 
örtert worden. Haben doch die Auswirkungen des Weltkrieges durch- 
weg erhebliche Verschiebungen in der Ausfuhr der einzelnen Staaten 
zur Folge gehabt, die sich vielfach in einer Erschwerung des Geschäfts 
geäußert haben. Hinzu kommt, daß die durch Krieg und Inflation 
verursachten Verluste an Volksvermögen und die hierdurch hervor: 
gerufene Verteuerung des Geldes fast überall der Finanzierung der 
Ausfuhrgeschäfte schwer überwindbare Hindernisse entgegengestellt 
haben: dem privatwirtschaftlich berechtigten Verlangen des Käufers 
nach Gewährung langfristiger Kredite steht auf seiten des in seiner 
Kapitalkraft geschwächten Verkäufers die Unmöglichkeit gegenüber, 
diese Wünsche auch nur annähernd zu befriedigen. Die politische und 
wirtschaftliche Verfassung zahlreicher Länder, die von der Kon: 
solidiertheit der Weltwirtschaft im Jahre 1914 weit entfernt ist, 
vergrößerte des weiteren die Risiken, die mit der Kreditgewährung 
im Ausfuhrgeschäft verbunden sind, so daß der Verkäufer selbst bei 
gleicher Kapitalkraft wie vor dem Kriege zu größerer Zurückhaltung 
gezwungen wird. 
Die ungünstigen Auswirkungen dieser Verhältnisse auf die Ent: 
wicklung des heimischen Arbeitsmarktes ließen in einer Reihe führen: 
der Exportländer den Wunsch entstehen, Mittel zur Belebung und 
zur Vergrößerung der Ausfuhr ausfindig zu machen. Aus dieser Ein: 
stellung heraus ist man in verschiedenen Ländern zur intensiven Be- 
schäftigung mit dem Gedanken der Exportkreditversicherung ge: 
kommen. Namentlich in England hat man sich schon bald nach Be- 
endigung des Weltkrieges zur Einführung dieser Versicherungsart 
entschlossen. Im engen Zusammenhang mit dem Übersee-Departement 
und unter Aufsicht des Finanzministeriums wurde mit recht beträcht- 
lichen öffentlichen Mitteln eine Art staatlicher Kreditversicherung ins 
Leben gerufen. Das Schwergewicht wurde dabei auf die Finanzierung 
des Überseehandels gelegt. Es wurden bereits -— nach Mitteilungen 
aus dem Jahre 1925 — Exportkreditversicherungen in Höhe von an- 
nähernd 29 Millionen £ übernommen, trotzdem wird an der weiteren 
Ausbreitung der Einrichtung noch intensiv gearbeitet. 
Auch in Frankreich hat man auf dem Gebiete der Exportkredit- 
versicherung weit ausgreifende Pläne erörtert. Der Kongreß des fran- 
zösischen Außenhandels betonte im November 1924. die Gefahr, die 
die immer mehr zur Regel werdende langfristige Kreditgewährung für 
den Exporthandel bedeutet und schlug als Schutz dagegen unter Ab- 
lehnung einer reinstaatlichen Organisation die Gründung einer großen 
nationalen Gesellschaft für Kreditversicherung vor. Dieses Unter- 
nehmen sollte in Interessengemeinschaft mit einem den Exportkredit
	        
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