EINLEITUNG:
Die Förderung der Ausfuhr durch die Schaffung der Möglichkeit
zur Versicherung der Forderungen aus dem Export ist in mehreren
europäischen Ausfuhrländern letzthin mit steigendem Interesse er:
örtert worden. Haben doch die Auswirkungen des Weltkrieges durch-
weg erhebliche Verschiebungen in der Ausfuhr der einzelnen Staaten
zur Folge gehabt, die sich vielfach in einer Erschwerung des Geschäfts
geäußert haben. Hinzu kommt, daß die durch Krieg und Inflation
verursachten Verluste an Volksvermögen und die hierdurch hervor:
gerufene Verteuerung des Geldes fast überall der Finanzierung der
Ausfuhrgeschäfte schwer überwindbare Hindernisse entgegengestellt
haben: dem privatwirtschaftlich berechtigten Verlangen des Käufers
nach Gewährung langfristiger Kredite steht auf seiten des in seiner
Kapitalkraft geschwächten Verkäufers die Unmöglichkeit gegenüber,
diese Wünsche auch nur annähernd zu befriedigen. Die politische und
wirtschaftliche Verfassung zahlreicher Länder, die von der Kon:
solidiertheit der Weltwirtschaft im Jahre 1914 weit entfernt ist,
vergrößerte des weiteren die Risiken, die mit der Kreditgewährung
im Ausfuhrgeschäft verbunden sind, so daß der Verkäufer selbst bei
gleicher Kapitalkraft wie vor dem Kriege zu größerer Zurückhaltung
gezwungen wird.
Die ungünstigen Auswirkungen dieser Verhältnisse auf die Ent:
wicklung des heimischen Arbeitsmarktes ließen in einer Reihe führen:
der Exportländer den Wunsch entstehen, Mittel zur Belebung und
zur Vergrößerung der Ausfuhr ausfindig zu machen. Aus dieser Ein:
stellung heraus ist man in verschiedenen Ländern zur intensiven Be-
schäftigung mit dem Gedanken der Exportkreditversicherung ge:
kommen. Namentlich in England hat man sich schon bald nach Be-
endigung des Weltkrieges zur Einführung dieser Versicherungsart
entschlossen. Im engen Zusammenhang mit dem Übersee-Departement
und unter Aufsicht des Finanzministeriums wurde mit recht beträcht-
lichen öffentlichen Mitteln eine Art staatlicher Kreditversicherung ins
Leben gerufen. Das Schwergewicht wurde dabei auf die Finanzierung
des Überseehandels gelegt. Es wurden bereits -— nach Mitteilungen
aus dem Jahre 1925 — Exportkreditversicherungen in Höhe von an-
nähernd 29 Millionen £ übernommen, trotzdem wird an der weiteren
Ausbreitung der Einrichtung noch intensiv gearbeitet.
Auch in Frankreich hat man auf dem Gebiete der Exportkredit-
versicherung weit ausgreifende Pläne erörtert. Der Kongreß des fran-
zösischen Außenhandels betonte im November 1924. die Gefahr, die
die immer mehr zur Regel werdende langfristige Kreditgewährung für
den Exporthandel bedeutet und schlug als Schutz dagegen unter Ab-
lehnung einer reinstaatlichen Organisation die Gründung einer großen
nationalen Gesellschaft für Kreditversicherung vor. Dieses Unter-
nehmen sollte in Interessengemeinschaft mit einem den Exportkredit