pflegenden Bankinstitut arbeiten und sich aus staatlicherseits zu er:
hebenden Ausfuhrabgaben einen Reservefonds schaffen. Dabei wurde
als letztes Ziel eine internationale Zusammenarbeit mit ähnlichen
Unternehmungen anderer Länder, möglichst unter unmittelbarer Kon:
trolle des Völkerbundes, bezeichnet. Aus dem Stadium der Vor-
erwägungen sind diese Pläne noch nicht herausgekommen, wohl aber
hat man in Frankreich, wie übrigens auch in einer Reihe anderer
Deutschland benachbarter Länder (z. B. Holland, Österreich, Schwe-
den) in der letzten Zeit private Versicherungsgesellschaften zum
Zwecke der Aufnahme der Kreditversicherungen ins Leben gerufen.
In Deutschland bestehen private Kreditversicherungsgesellschaften
schon seit einer Reihe von Jahren. Der Plan, diese Institute in vers
stärktem Maße für die Bedürfnisse der Ausfuhr, nötigenfalls unter
staatlicher Beihilfe nutzbar zu machen, wurde hier zum ersten Male
auf dem Bankiertage vom September 1925 in breiterer Öffentlichkeit
verhandelt. Seitdem ist er fast gleichzeitig innerhalb der Reichsregie-
rung und im Reichsverbande der Deutschen Industrie wie innerhalb
anderer Interessentenkreise zum Gegenstande eingehender Erörte-
rungen gemacht worden. Bereits Mitte Oktober 1925 beschäftigte sich
der Avsschuß für Bank- und Kreditfragen des Reichsverbandes der
Deutschen Industrie in einer seiner Sitzungen mit der Angelegenheit.
Dabei wurde zur Prüfung der Bedürfnisfrage im einzelnen eine Kom-
mission eingesetzt, die ihre Arbeiten noch nicht beendet hatte, als die
Absichten der Regierung bekannt wurden, von Reichswegen die Schaf-
fung einer Exportkreditversicherung zu unterstützen, bei der — frei
von jedem Zwange — die deutschen exportierenden Firmen Gelegen-
heit zum Abschlusse von Versicherungsverträgen erhalten sollten. Die
Reichsregierung ging bei diesem Plane von der Überzeugung aus, daß
eine wesentliche Hemmung für die Entwicklung der deutschen Aus:
fuhr in unserer Kapitalarmut gelegen sei, die ec den Lieferfirmen viel:
fach zur Unmöglichkeit mache, dem ausländischen Abnehmer Kredite
in gleichem Umfang und auf die gleiche Dauer zu geben, wie sie
seitens der ausländischen Konkurrenz teilweise zur Verfügung gestellt
werden können. Es wurde regierungsseitig die Bereitwilligkeit be-
kanntgegeben, aus den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge
einen Fonds von 10 Millionen Reichsmark für dieses Programm zur
Verfügung zu steilen. Hierdurch hoffte man, die Ausfuhr besonders
in solchen Waren zu fördern, in denen ein erhebliches Quantum deut:
scher Arbeit enthalten ist. Auch wollte man den Exporteur durch die
geplante Einrichtung in die Lage bringen, auf Grund der Deckungs-
zusage der Versicherungsgesellschaften seine Exporttratten bei den
Privatbanken leichter unterzubringen.
Bekanntlich wurden dem Projekt der Reichsregierung schon
bald nach seiner ersten Bekanntgabe von seiten verschiedener
Kreise gewisse Bedenken entgegengesetzt. Seitens der Vertreter der
Industrie wurde demgegenüber erklärt, daß der eingeschlagene Weg
gangbar sei, weil er dazu diene, die deutsche Produktion durch eine
Belebung der Ausfuhr zu erhöhen, und daß dem Plane der Regierung,
bei dem es sich zum mindesten um einen äußerst nützlichen Versuch