Full text: Verstaatlichung des Grund und Bodens oder Schutzzölle für die Landwirthschaft?

nen kann, so verdanke ich das, Verehrtester, nicht „meiner be— 
sonderen Umsicht“ — sondern außer mir liegenden Umständen.) 
— Ich lege meinen Ausführungen die Resultate meiner eigenen 
Wirthschaft zu Grunde. — Mein Gut gehört, wie Dir be— 
kannt, zu den größeren Gütern der Provinz Sachsen. Die 
Verkehrsverhältnisse sind nicht günstige, auch die Höhenlage 
und der Umstand, daß die Felder zum Theil aus gerodetem 
Holzland bestehen, erschweren die Bewirthschaftung. — Neben⸗ 
gewerbe werden nicht betrieben. Die Zuckerrüben werden für 
eine Fabrik gebaut, an welcher ich selbst keinen Antheil habe. 
Das Gut ist seit länger als 50 Jahren im Besitz der Familie 
und seit dieser Zeit vom Besitzer selbst bewirthschaftet. Es 
wird genügen, Dir diese Thatsachen wieder in's Gedächtniß 
zu rufen. Meine Zahlen sind aus den Wirthschaftsbüchern 
entnommen, oder auf Grund derselben berechnet. Wo ich 
Ungenauigkeiten in den Angaben vermuthe, werde ich es be— 
merken. Sollten solche durch die Umrechnung entstanden und 
mir entgangen sein, werden die Fehler keinenfalls so groß 
sein, daß sie die Beweiskraft der Zahlen schädigen. Um eine 
leichtere Vergleichung Dir zu ermöglichen, beziehen sich die 
Angaben, wenn nicht anders bemerkt, auf 28 Hektare— 
100 Preuß. Morgen. 
Die Verhältnisse des Eigenthümers und der Wirthschaft 
sind rechnungsmäßig vollständig getrennt. Wohnung, welche 
das Gut mir bietet, Nahrungsmittel ꝛc., welche das Gut mir 
liefert, sind der Wirthschaft mit angemessenen Preisen ver— 
gütet. Schuldzinsen sind nicht berücksichtigt, da solche mit der 
Wirthschaft an sich nichts zu thun haben. Ich halte die 
Heranziehung meiner Resultate als Grundlage für weitere 
Schlüsse für geeignet, einmal, weil die Beschaffenheit des 
Gutes und seiner Erträge, soweit meine Kenntniß anderer 
Wirthschaften reicht, als mittlere ähnlicher Güter der Provinz 
angenommen werden können, und dann, weil ich einen zahlen—
	        
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