Full text: Rechtsformen und Wirtschaftstypen der privaten Unternehmung

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Die Kapitalgesellschaft. ., 
sonderer Vorteile, insbesondere Dividendenvorzüge, angelockt oder Z 
durch Emission junger Aktien eingebracht werden. Die Emission 
junger Aktien setzt aber voraus, daß der Kurs der alten An- 
teile über Pari steht‘), so daß gerade notleidende Unterneh- 
mungen benachteiligt sind. Sie müssen in der Regel erst durch 
Sanierung, durch Zusammenlegung ihrer Aktien, den Kurs über 
Pari heben, um emissionsfähig zu werden. Ein weiterer Zwang 
zur Sanierung liegt im Verbot, Ausschüttungen vorzunehmen, 
solange das Grundkapital die Vermögenswerte übersteigt, also 
eine Unterbilanz zu verzeichnen ist. Gerade bei Bohrung und 
Schachtbau ereignen sich diese Fälle überaus leicht. Wenn 
nicht, was natürlich auch Nachteile bringt, das Anfangskapital 
sehr groß gewählt wird, ergibt sich häufig die Notwendigkeit, 
Kapitalnachschüsse einzuziehen, und ein einziger Unglücksfall 
kann den Kurs senken und die Sanierung erzwingen. Die 
Gewerkschaft hat dagegen jederzeit die Möglichkeit, durch Be- 
schluß einer Gewerkenversammlung die sog. Zubußen, d. h. 
Zahlungen von den Inhabern der Kuxe einzufordern.'°) Diese 
Zubußen setzen keinen Parikurs voraus,’ ivie auch andererseits 
die Ausschüttung von Ausbeuten in keiner Weise an die Er- 
haltung des Grundkapitals gebunden ist. Abzuwenden sind 
die Zahlungen lediglich durch Aufgabe des Kurxes, den sog. 
Abandon; der Kux wird dann von der Gewerkschaft ver- 
wertet und der Erlös dem Inhaber zugeführt.1) Man hat 
aber auch gelegentlich das Abandonrecht der Gewerken aus- 
geschlosssen, um ausgeschriebene Zubußen, die dann unabwend- 
bare Forderungen darstellten, zu verpfänden und eigenem Ka- 
pital billig fremdes Geld zu substituieren. Die Umwandlung 
von Attiengesellschaften in Gewerkschaften war daher in 
schlechten Zeiten nichts seltenes. AG.. die durch mehrfache 
Sanierung mehrere Aktiengattungen erhalten hatten, fanden 
durch Umgründung in Gewerkschaften das ruhige Fahrwasser 
gedeihlicher Entwicklung.?) Bemerkenswert ist aber, daß sich 
gelegentlich in ganz verzweifelten Verhältnissen die AG. 
lei stun g s fähiger als die Gewerkschaft gezeigt hat.. Er- 
folgen nämlich auf eine Einforderung von Zubuße hin zu 
Le h m an n, Rechtsformen. 
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