Full text: Die Pflichten des Aufsichtsrates bei der Bilanzprüfung

tion der Bilanz, wie wir schon wiederholt dargelegt haben, in der In- 
ventur nachgewiesen sein muß, die so gewissenhaft und vollständig wie 
nur möglich niederzuschreiben ist. Auch der Text und die Bezeichnung 
der Ermittelungsgrundlage der Inventur ist recht genau zu halten. 
Man beginnt zunächst mit den Aktiven, um dann die Passiven auf- 
zuführen. Nachdhem der Kassenbestand laut Aufnahme vom 
31. Dezember mit der Seite des Kassabuches angeführt ist, und nach- 
dem die Höhe des Postscheck-Guthabens, des Bankguthabens, die Wert- 
papiere und Wechsel nach Namen, Art und Betrag genau angegeben 
sind, folgt das Verzeichnis der Außenstände, die nicht summarisch, son- 
dern Posten um Posten nach Namen der Mitglieder und den Beträ- 
gen, die jedes einzelne Mitglied schuldet, niederzuschreiben sind. Bei 
der Niederschrift des Warenbestandes versäume man nicht die Ge- 
schosse, notfalls sogar auch die Regale aufzuführen, in denen sich die 
Waren am Tage der Aufnahme befunden haben. Das Verzeichns des 
Inventars, der Maschinen, Kaffeerösterei und sonstiger Fabrikations- 
anlagen, Kraftwagen, Fuhrwerk, Kautionen, Beteiligungen, Telephun- 
anleihe, Grundstücksgebäude usw. wird ebenfalls Posten um Posten 
niedergeschrieben. Die Gesamtsumme der Aktiven wird dann durch 
Addition, die ebenfalls nachzuprüfen ist, festgestellt. 
Es folgen dann die Passiven, die mit den Geschäfts- 
quthaben nach Namen und Beträgen für jedes einzelne 
Mitglied beginnen. Auch die HGeschäftsguthaben der aus- 
scheidenden Mitglieder sind genau nach Namen und Betrag an- 
zugeben. Die Reserven, über die die Genossenschaft verfügt, werden 
häufig nicht mitaufgeführt. Es ist aber durchaus notwendig, jeden 
einzelnen Reservefonds inventurmäßig niederzuschreiben. Die Liefe- 
rantenschulden müssen genau wie die Außenstände mit den Firmen 
und den Beträgen vermerkt werden, das gleiche gilt für die Bank- 
schulden, für die Darlehen und die Dividendenguthaben der Mit- 
glieder, ferner für die Steuerrückstellungen, für Kautionen und Bürg- 
schaften, Hausanteile der Mitglieder, Hypotheken und was sonst noch 
an Verpflichtungen der Genossenschaft unter den Passiven zu erscheinen 
hat. Nachdem auch die Gesamtsumme der Passiven festgestellt wor- 
den ist, zieht man die Differenz zwischen den Aktiven und Passiven, 
um zu dem Jahresergebnis auf inventurmäßigem Wege zu gelangen. 
Die Inventur ist mit dem Ort und Datum zu versehen und dann von 
sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zu unterschreiben. Der Auf- 
sichtsrat setzt unter die Unterschriften des Vorstandes den Vermert, 
daß er die Inventur geprüft und in allen Teilen für richtig befunden 
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