Full text: Das grosse Bekenntnis zur deutschen Bodenreform

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Natürlichen in unserem ganzen Leben. Ich hoffe, daß auch das 
von Ihnen angeregte Werk hierzu beitragen wird. – Sv wünsche 
ich dann Ihrer Arbeit von Herzen einen fröhlichen Fortgang. 
: In größter Hochachtung Ihr ergebenster 
D. Dr. Se eber g, Geh. Konsistorialrat, Universitätsprofessor. 
Sehr verehrter Herr Damaschke! 
Die Beschaffung einer gesunden Wohnung für unsere heim- 
lehrenden Krieger ist geradezu diejenige Aufgabe, deren Erledi- 
gung uns in erster Linie auf der Seele brennen muß. Für die 
Heimat haben unsere Tapferen geblutet; ihre Heimatliebe haben 
sie in Not und Tod bewiesen und bewährt. Wenn unseren Krie- 
gern keine Möglichkeit gegeben wird, sich an einem eigenen Heim 
zu erfreuen, dann m uß die Flamme der Heimatliebe erlöschen. 
Die Vaterlandsliebe und Vaterlandsfreude entzündet sich am 
eigenen Heim. Der uns gewiesene Weg ist der von der Miet- 
kaserne zur eigenen Heimstätte. 
Es ist ein dringen d es Anliegen der Kirche, daß alle 
Volksgenossen in einem gesunden Heim wohnen, und daß das Ziel 
des Eigenheims von so vielen, als möglich ist, erreicht werde. 
Alle Volksseelsorge verlangt ein tapferes Ein- 
treten für die Verwirklichung diefer Aufgabe. 
Die Wohnung ist von Wich ern der Leib der Familie genannt 
worden; Wohnungspflege ist Familienpflege. Die Arbeit 
für die Kriegerheimstätten ist Volksfürsorge 
und zugleich nuvtwen dige und reiche Frucht ver- 
heiß ende Volksseelsorge. 
Mit sehr verehrungsvollem Gruß 
Ihr treu ergebener 
D. Mahling, Geh. Konsistorialrat, Professor. 
Der römisch-rechtliche Gedanke, daß der Boden Ware ist 
gleich allen übrigen Waren, die im freien Eigentum stehen, be- 
herrschte die moderne Rechtsentwicklung seit langer Zeit und 
herrscht auch heute noch. Der uralte Gedanke des deutschen 
Rechtes, daß der Boden dem Gemeinwesen gehöre (Allmend), 
dessen Oberhaupt unter bestimmten Voraussetzungen den Boden 
zu dauerndem Nutggenuß vergeben könne (Lehenrecht), daß der 
Boden niemals frei veräußerliche Ware sein könne, sondern viel- 
mehr zum Wesen des ihn bebauenden Menschen gehöre (das be- 
zeichnete süddeutsche Wort „Anwesssen“), dieser huhe Gedanke 
des deutschen Rechts wurde von dem Rechte des individualistischen 
Egoismus, dem Rechte der Römer, fast völlig vernichtet. Es wird 
die Aufgabe der großen deutschen Zukunft nach dem Weltkriege 
sein, den deutschen Gedanken vom Rechte des Bodens wieder
	        
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