Full text : Procedures in employment psychology

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und  Beschwerden  zu  untersuchen  und  auch  sonst  die  richtige  Beobachtung ­
  des  Gesetzes  zu  sichern.  Diese  Beamten  sind  ermächtigt,  die
Fabriken,  Werkstätten  und  sonstigen  Räumlichkeiten,  die  der  Ausgabe ­
  und  Annahme  von  Arbeit  dienen,  zu  betreten  und  Einsicht
in  Lohnbücher,  Listen  von  Heimarbeitern  und  sonstiges  diesbezügliches ­
  Material  zu  verlangen.  Ein  wichtiger  Teil  ihrer  Tätigkeit
war  die  Behandlung  der  Fälle,  in  denen  die  Nichtbeachtung  der
Mindestlohnsätze  durch  Unkenntnis  des  Gesetzes  oder  Mißverständnis ­
  verursacht  war.  In  diesen  Fällen  war  es  möglich,  durch  eine
Revision  der  Stücklohnsätze  rind  durch  die  Bezahlung  der  zu  wenig
geleisteten  Entgelte  ohne  gerichtliches  Vorgehen  zu  einer  Regelring
zu  kommen.  Die  rückständigen  Löhne  betrugen  in  einem  Falle
über  400  Mark,  in  einem  anderen  über  300  Mark,  und  die  Unternehmer ­
  wurden  ermahnt,  in  Zukunft  die  richtigen  Lohnsätze  zu
zahlen.  Sehr  scharf  ist  man  hingegen  da  vorgegangen,  wo  der
Versuch  gemacht  wurde,  den  Bruch  des  Gesetzes  durch  falsche  Eintragung ­
  in  das  Lohnbuch  zu  verdecken.  Sv  wurde  in  einem  Falle
eine  Strafe  von  300  Mark  auferlegt,  wozu  noch  fast  200  Mark
Gerichtsunkosten  und  die  Verpflichtung  kam,  150  Mark  zu  wenig
gezahlte  Löhne  nachzuzahlen.  Diese  Gerichtsurteile  gingen  seinerzeit ­
  durch  alle  bedeutenden  'englischen  Blätter  und  mögen  nicht
wenig  zu  einer  sorgfältigen  Beachtung  des  gesetzlichen  Lohnminimums ­
  beigetragen  haben.  Trotzdem  kann  man  sich  angesichts  der
Erfahrungen  der  deutschen  Schlichtungskommissionen  für  das  Militärschneidergewerbe ­
  nicht  eines  gewissen  Zweifels  erwehren,  ob  die
Lohnsätze  Wohl  wirklich  durchgefichrt  und  nicht  zahllose  Uebertretungen
  ungekannt  und  ungesühnt  geblieben  sind.  Doch  sind  die
Verhältnisse  fetzt,  bei  der  Nnterlbrechung  aller  Beziehungen  so  unübersichtlich, ­
  daß  man  mit  Analogieschlüssen  nicht  arbeiten  darf  und
sich  auf  das  Urteil  Sachverständiger,  wie  der  Antisweating  League
und  der  Gewerkschaften  verlassen  muß,  und  das  lautet  günstig.
Auf  dem  Kongreß  der  Frauengewerkschaften  im  Jahre  1913,
die  über  eine  große  Anzahl  von  Mitgliedern  verfügen  und  denen
hervorragende  englische  Sozialpolitikerinnen  wie  Miß  Macarthur
und  Miß  Tuckwell  angehören,  wurden  die  staatlich  festgesetzten  Min ­
            
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