Geistesleben im späteren Mittelalter. 257
Jahre großer internationaler Spannung, für den hansischen
Kampf mit dem Dänenkönig Waldemar, findet sie Worte.
Uberall aber hält sich neben der einfachen bürgerlichen Relationen⸗
geschichtsschreibung im 14. Jahrhundert, ja noch im 15. Jahr⸗
hundert, die alte geistliche Geschichtsbetrachtung in städtischen
Kreisen und lebt sich in immer bunteren, mit Fabeln durch⸗
wirkten Universalgeschichten städtischer Pfaffen aus; nur selten,
daß neben ihr ein geistliches Werk einmal der Gegenwart Teil⸗
nahme schenkt, wie die köstliche Limburger Chronik Tileman
Elhens von Wolfhagen. Und wie weit blieb man bei alledem
entfernt von einer tieferen Betrachtungsweise des Geschehens!
Wie konventionell, unabstreifbar bürgerlich war die Auffassung!
Wie wenig erfaßte man auch nur die große Persönlichkeit in
der Geschichte! Die ersten wirklichen Selbstbiographieen, mit
Ausnahme derjenigen Kaiser Karls IV., stammen erst aus dem
15. Jahrhundert, und die geringen Anfänge der Memoiren⸗
litteratur schon aus dem 14. Jahrhundert bewegen sich noch
durchaus im Rahmen der Genealogie und der Geschlechts⸗
chronik.
Wie sollte, wer die eigene Persönlichkeit nicht objektiv zu
betrachten vermochte, reif gewesen sein für die ausgesprochene
Charakteristik einer fremden? Selbst die Limburger Chronik
schildert die große Zahl handelnder Personen, die dem Ver—
fasser geläufig waren, direkt fast nur in ihrer äußerlichen
Haltung, durch Angabe ihrer gestalt und phyzonomien, oder
allenfalls durch den Zusatz eines bezeichnenden Gleichnisses:
der vaz als éin lewe, oder durch Anführung einer Haupt⸗
tugend. Wo ein Versuch gemacht wird, tiefer zu greifen, da
zeigt sich das offenbare Unvermögen des Autors: nur in ge⸗
wifssen Hinsichten, in der Unter- und Einordnung nach gewissen
objektiven Beurteilungsnormen, gelang es auch dem begabten
Menschen des 14. Jahrhunderts, sich des Verständnisses der
menschlichen Welt zu bemächtigen.
Nirgends fast tritt das klarer hervor, als in der Geschichte
des Bildnisses. Gewiß ist die Kunst schon im 18. Jahrhundert
imstande, den bloß äußerlichen Individualzusammenhang der
gamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 17