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im Monat Mai mit 23 Mark in Strafe genommen. Der Orts
älteste wurde mit 5 Mark bestraft, die anderen 6 Mann mit je
3 Mark. Der Ortsälteste hat aber, wie dem Unterzeichneten
bestimmt versichert wurde, an dem betreffenden Tage gar nicht
mit Kohlen gehauen.
Die Verwaltung sagt, mit diesem Gelde würden die Krieger
srauen unterstützt. Die Arbeiteer haben aber, weil eben kein
Ausschuß vorhanden ist, hierüber nicht die geringste Kontrolle.
Der Wunsch der Arbeiter geht nun dahin, daß hier baldmög
lichst Abhilfe geschaffen wird.
Sollten von der Verwaltung der Zeche Werne, Schacht in,
unsere Angaben bestritten werden, so erklären wir uns bereit,
Zeugen zu nennen.
Indem wir um wohlwollende Berücksichtigung der Wünsche
der Arbeiter ersuchen, zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!
Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
Eine Antwort auf diese Eingabe ist nicht erfolgt. Am 29.
Juli ist dann aber die Wahl von Sicherheitsmännern auf obiger
Schachtanlage vorgenommen worden. Drei Tage später wurde
die Arbeiterausschußwahl getätigt. Schacht III wurde aber nicht
als selbständige Schachtanlage betrachtet, sondern der Schacht-
anlage 1/11 zugeteilt. Hiergegen ist seitens der am 29. Juli ge
wühlten Sicherheitsmänner Beschwerde beim Oberbergamt er
hoben worden. Bei Drucklegung stand der Entscheid hierüber
noch aus.
Eingabe wegen schlechter Behandlung von Gefangenen.
Bochum, den 14. Juni 1916.
An das Königliche Oberbergamt Dortmund.
Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes der
Bergarbeiter Deutschlands gestattet sich, dem König!. Oberberg
amt Dortmund folgendes zu unterbreiten:
Auf Zeche Werne, Schacht III, in Rünthe hat der Steiger
Schwoboda die dort beschäftigten Gefangenen in der Grube
wiederholt mit einem Gummischlauch bearbeitet.
Mitte Mai hat Schwoboda einen Gefangenen in der Grube
derart mit der Grubenlampe traktiert, daß es der Lehrhauer
Fritz Zeidler nicht mehr mit ansehen konnte. Selbiger ist dann
dazwischen gesprungen, hat den Gefangenen zur Seite gerissen