6. Glas: in Tafeln, geschliffen, Dos
liert, verziert mit Malerei, in Blei:
Kupfer- oder Glasfassung, bis zu |
5 mm dick; Vitragen . . „per kgi3,00 Lit
7-photographische Platten. per kgi1,00 Lit
8. Glasabfälle (Bruchglas) .. zollfrei
& 78
Spiegelglas und Spiegel
T.geschliffen,. poliert. oder amal- .
gamiert. 0 per kep4,00 Lit
z.ungeschliffenes und . unpoliertes
Glas 4 Mer Kar 4,2008
1. Anmerkung: Für Spiegel in Rahmen wird der Zoll
gemäß diesem Paragraph auch für das Gewicht des
Rahmens berechnet. Für kleinere Spiegel als 1/,9 qm wird
der Zoll wie für Toilettenspiegel erhoben, nach dem $ 215
dieses‘ Gesetzes,
2, Anmerkung: Ist die Glasfläche größer als 6 qm, so
wird der in diesem Paragraph angegebene Zoll um 10 Proz.
erhöht.
V. Gruppe
Heizstoffe, Asphalt, Teer und andere
& 79
zı. Steinkohle, Anthrazitkohle per kg 0,005 Lit
2. Torf, Briketts, Holzköhle per”kg 0,01 Lit
3. Koks. „.zollfrei
S 80
I. Teer und Holzharz, brutto per kg 0,20 Lit
2, ungereinigtes Steinkohlenharz,
brutto. Pe” per kemo,or1 Lit
Anmerkung: Für die in diesem Paragraphen benannten
Waren, die in Bassins eingeführt werden, wird «der Zoll
netto zuzüglich 20 Prozent für Tara erhoben;
$ 81
Anthrazen, Naphthalin, Carboli-
neum, Phinol (Karbolsäure), Ben-
zöl, ungereinigt, brutto per kg: 0,05 Lit
Anmerkung: Der Zoll für in. Bassins eingeführten
Benzöl wird netto mit Zuschlag von 20 Prozent für Tara
erhoben.
& 82
Kanipholium, Galipoth; ‚Teer für
Bierbrauereien . Der ker 6,05 Lit
& 83 .
1. Asphalt, brutto 8, Der kg [o,o1 Lit
2. verschiedener Goudron und Mastix
brutto Ps per ke0,05 Lit
. Anmerkung: Für die in diesem Paragraphen benannten
Waren, die in Bassins eingeführt werden, wird der Zoll
netto zuzüglich 20 Prozent für Tara ‚erhoben.
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