Full text: Der neue litauische Einfuhrzoll-Tarif

glühlampenfassungen, Anlasser 
und Kommutatoren, zusammen- 
gesetzt od. auseinandergenom- 
men, “Telegraphen- und. Tele- 
phonapparate, elektr. Klingeln 
und Signalisations- Vorrichtun- 
gen, orthopädische Fabrikate 
u. Bandagen, 2... Der ke 2.00 Lit 
>ıBatterien. für Taschenlampen 
und Radioapparate u. trockene 
Elemente... Es per ke3,00 Lit 
2. elektrotechn.“ Meßgeräte, Ampere- 
meter, Wattmeter, Voltameter. u. 
Zähler en DET ka 2,00 Kt 
Anmerkung: Laut Ziffer 1 und 2. dieses Paragraphen 
werden die einzelnen Teile ‚der, daselbst genannten 
Apparate und Vorrichtungen verzollt. 
3. elektrische Lampen, außer den, in 
Ziffer 4 dieses Paragraphen . ge- 
nannten a  Dperske 3.006 Lit 
Glühlampen für, Taschenlampen 
per kg“ 4,00 Lit 
1. Anmerkung: Verschiedene medizinische Behälter 
(Geschirre), für Apotheken-Laboratorien aus "Ton, Glas, 
Porzellan und dergl. werden nach dem entsprechenden 
Paragraph dieses Gesetzes unter Berücksichtigung des 
Herstellungsmaterials verzollt.” 
2, Anmerkung: Ebenso werden Ersatzteile der elek- 
trischen und anderen Elemente, Batterien, Lampen, La- 
ternen und andere Vorrichtungen, die aus Zink; Kupfer 
oder anderem Material hergestellt. sind, nach dem ent- 
sprechenden Paragraph. dieses Gesetzes verzollt unter Be- 
rücksichtigung, aus welchem Material die‘ Ersatzteile her- 
gestellt sind. 
$ 170 
Brillen, Lorgnetten und Binokel in Fassungen 
aus gewöhnlichem Material, ebenso Fassungen 
ohne Gläser per kg 10,00 Lit 
Anmerkung: Brillen, Lorgnetten und Binokel in 
Fassungen aus Gold, Silber und Platina werden It. $ 148 
verzollt. Jedoch solche. in Fassungen aus Perlmutter, 
Schildpatt, Elfenbein und dergleichen wertvollem Material, 
ebenso auch vergoldete und versilberte werden 1t. Ziffer 1 
$ 215 verzollt. 
Die in den Paragraphen 169 und "170. genannten In- 
strumente und' Waren werden, wenn sie in Futteralen 
eingeführt werden, zusammen mit diesen verzollt. 
S 171 
Uhren 
ı. Zusammengestellte Uhrenmecha- 
nismen, welche getrennt vom Ge- 
häuse eingeführt werden: 
a) Taschenuhren..‘. per Stück 2,00 Lit 
b) alle anderen „+. per kei 3,00 Lit 
2.a) Wand-, Stand- und Reiseuhren 
je Stück 5:00 Lit 
48
	        
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